allgemeine Bezeichnung für Handelsbräuche, die in vielen Wirtschaftsbereichen üblich sind. Usancen sind entweder mündlich überliefert oder schriftlich fixiert. An den deutschen Wertpapierbörsen sind die Usancen heute in den Bedingungen für den Amtlichen Handel, Geregelten Markt und den Freiverkehr schriftlich festgehalten.
Die bei den Börsen üblichen Handelsbräuche und Gewohnheitsrechte.
Handelsbrauch
Feste Regeln und Bräuche, die sich z. B. für die Abwicklung der Geschäfte an den Waren- und Wertpapierbörsen entwickelt haben. Sie sind vielfach schriftlich fixiert.
feste Handelsbräuche der Sörsen, die heute nahezu vollständig schriftlich fixiert sind, insb. in den Bedingungen für die Geschäfte an den deutschen Wertpapierbörsen vom 1. 1. 1983 für den amtlichen Handel und den Usancen der Ständigen Kommission für Angelegenheiten in amtlich nicht notierten Werten vom 3.5. 1973 für den geregelten Freiverkehr.
Handelsbrauch bzw. Regeln beim Börsengeschäft, die weitgehend im Börsengesetz festgelegt sind.
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