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Schwarzer Markt

Markttypologie

Transaktionen, die außerhalb des staatlich geregelten (offiziellen) Marktes erfolgen. Schwarzmärkte entstehen, wenn der Ausgleich von Angebot und Nachfrage infolge staatlicher Eingriffe nur unzureichend über den Allokationsmechanismus der freien Preisbildung erfolgen kann. Der Schwarzmarktpreis kann häufig als Indikator für die tatsächliche Knappheit der gehandelten Güter und Dienstleistungen herangezogen werden. Rationierungsmaßnahmen (u.a. administrativ fixierte Höchstpreise) führen zu einer Überschußnachfrage, die durch entsprechend höhere Preise auf dem Schwarzmarkt auszugleichen gesucht wird. Der Schwarzmarktpreis kann, wenn über die inoffizielle Abwicklung der Transaktionen staatliche Abgaben umgangen werden können, auch unter dem offiziellen Preis liegen (Schmuggel, Schleichhandel, - Schwarzarbeit).

Bez. f. einen Markt, auf dem aufgrund staatlicher Eingriffe in Form von Höchstpreisfestsetzungen oder Mengenkontingentierungen (zu Festpreisen) die Nachfrage größer ist als das Angebot. Bei einem gegebenen mengenmäßigen Nachfrageüberschuss sind Nachfrager bereit, für das von ihnen begehrte Gut einen höheren Preis als den staatlich vorgeschriebenen Höchst(Fest)preis zu bezahlen; Anbieter sind versucht und bereit, für das knappe Gut einen höheren Preis als behördlicherseits erlaubt zu verlangen. Wer sich an solch illegalen Transaktionen außerhalb des offiziell geregelten Marktes beteiligt, hat i. d. R. mit - teils drastischen - staatlichen Sanktionen zu rechnen.

Ein im Gegensatz zum - grauen Markt illegaler Markt, der eine typische Erscheinung von Notzeiten der Bewirtschaftung und Kontingentierung ist.

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