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Festpreis

Festpreise sind standardisierte Rechenpreise (Standardpreise) zur Bewertung von Kostengütern, die längere Zeit konstant gehalten und nur bei sich langfristig ändernden Marktverhältnissen angepaßt werden (originäre Kostenwertarten). Durch Festpreise erfolgt eine Ausschaltung von Wertschwankungen, d.h. die Kostenrechnung wird zur Mengenrechnung. Festpreise sollen auf durchschnittlichen Marktpreisen unter Berücksichtigung der zukünftigen Entwicklung beruhen. Die Marktpreise sollen relativ stabil sein, evtl. können sie oszillierend um die Festpreise schwanken. Erfüllt der Festpreis die Lenkungsfunktion des Kostenwertes, so ist er für die Stückkalkulation (Kalkulation), die Preispolitik und die Wirtschaftlichkeitskontrolle (Kontrolle des Betriebsgebarens) geeignet. Gute Verwendungsmöglichkeit des Festpreises ist die Produktivitätskontrolle, da er außerbetriebliche Faktoren ausschaltet; sowie die Rentabilitätsrechnung, falls er dem Anschaffungspreis entspricht. Festpreise sind besonders stark an den Rechnungszweck gebunden. Die Bewertungsmethode der Kostengüter mit Festpreisen wird als Festpreissystem bezeichnet. Preisabweichung

Ein durch staatliche Regelung (Ge­setz, Verordnung usw.) oder vertragliche Festle­gung in einer bestimmten Höhe (Mindestpreis, Höchstpreis) fixierter Preis.
- Preisbindung;
vgl. Gleitpreis

Preissicherung

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