(engl. quota system, quote restriction) Unter Kontingentierung (lat. contingere = zuteil werden, zustehen) versteht man die wert oder mengenmäßige Beschränkung (Quotierung) des Austausches von Gütern oder Geldmengen zum Zwecke der Kontrolle über diese Sachen. Dabei kann es sich um rein privatrechtliche Kontingentierungsabsprachen zwischen Unternehmen oder auch innerhalb eines Konzerns handeln. Überwiegend treten Kontingentierungsmaßnahmen jedoch als staatliche Beeinflussung entweder des grenzüberschreitenden Außenhandels (Ausfuhr) und Zahlungsverkehrs (in Zeiten staatlicher Bewirtschaftung und Planwirtschaften) oder zur Gestaltung inländischer Wirtschaftsstruktur (z. B. gewerbliche Personenbeförderung) auf. Ein und Ausfuhrkontingente, in der Regel auf der Grundlage multi oder bilateraler Abkommen, stehen grundsätzlich im Widerspruch zur Liberalisierung und Internationalisierung des Welthandels.
ist allgemein ein wirtschaftspolitisches Instrument, mit dem bestimmte Vorgänge auf einen bestimmten Umfang beschränkt werden. Kontingentierung wird vor allem im Außenhandel eingesetzt, um den Import bzw. den Export von bestimmten Gütern zu beschränken. Man unterscheidet Mengenkontingente (es werden zulässige Höchstmengen festgelegt) und Wertkontingente (es wird ein bestimmter Höchstbetrag festgelegt). Kontingente sind durch das GATT (mit wenigen Ausnahmen) verboten.
Tarifpolitik, Güterkraftverkehrsgesetz, Einfuhrkontingent, Rationierung
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