Bestandteil der EG-Marktorganisation für Zucker ( Agrarmarktordnung). Sie umfasst die Grundquote, erhöht um eine zusätzlich festgelegte Menge. Die Höchstmenge beträgt gegenwärtig etwa 125% der Grundquote. Zuckerrüben, die innerhalb der Differenz, von Höchstmenge und Grundquote produziert werden, nennt man B-Rüben oder halbfette Rüben. Für sie gilt eine beschränkte Preisgarantie, aber eine volle Absatzgarantie. Der Preis der B-Rüben kann maximal 37,5% unterhalb des Preises der A-Rüben liegen.
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