Bestandteil der Agrarmarktordnung für Zucker. Sie wird auch A-Quote genannt. Die Grundquote gibt die Zuckerrübenmenge an, für die eine volle Preis- und Absatzgarantie gilt. Sie wird daher auch Garantiemenge genannt, und die Rüben werden wegen des relativ hohen Preises als A-Rüben oder fette Rüben bezeichnet. Die Grundquote soll in etwa dem Zuckerverbrauch der Gemeinschaft entsprechen.
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