(Funktionaiqualität): In der Produktpolitik wird meist zwischen der Grundqualität eines Produkts, die in der Stiftung des Grundnutzens für die Käufer besteht (beim Automobil z.B. die Tatsache, dass es fährt), und seinen Zusatzqualitäten unterschieden, die Zusatznutzen stiften (z.B. starke Beschleunigung, Formschönheit).
Nutzen;
vgl. Integralqualität
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