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Grundrechnung

Vielfältig auswertbare Sammlung von Geld- und Mengengrößen, insbesondere von Kosten und Erlösen, die die Basis der REKR darstellt.

Die Erfassung erfolgt für alle interessierenden Bezugsobjekte in Form von (relativen) Einzelkosten und -erlösen. Aufgrund der Mehrdimensionalität der zugrundeliegenden Bezugsobjekthierarchien ist auch die Grundrechnung mehrdimensional und damit, anders als die Zurechnung auf Kostenstellen und Kostenträger im Rahmen konventioneller Kosten- und Erlösrechnungssysteme, nicht in Tabellenform darstellbar. Die Versorgung mit entscheidungsrelevanten Informationen erfolgt im Rahmen von Auswertungsrechnungen.


ist der Teil der gesamten Kostenrechnung, der unabhängig von den verschiedenen Kostenrechnungsaufgaben und Kostenrechnungszielsetzungen grundsätzlich notwendig ist. Die Grundrechnung stellt damit die Basis der auf ihr aufbauenden Teil-und Sonderrechnungen dar. Die geforderten Aussagen der Teil-und Sonderrechnungen müssen die Ausgangspunkte für die Gestaltung der Grundrechnung liefern (retrogrades Vorgehen). Dabei sind jene Rechnungselemente bzw. Rechnungsstufen herauszulösen, die mehreren abweichenden Zwecksetzungen dienen können. Auf diese Weise kann ein Kostenrechnungssystem ökonomisch aufgebaut, von Doppelarbeit befreit und für die Verwendung elektronischer Datenverarbeitung vorbereitet werden. Gelegentlich wird auch die realtive Einzelkostenrechnung als Grundrechnung bezeichnet, da sie für vielfältige Zwecke eingesetzt werden kann (vgl. Deckungsbeitragsrechnung mit relativen Einzelkosten).

Grundrechnung ist eine Mengenrechnung, aus der sich ergibt, welche Güter bzw. Potentiale (Güter potentiell verschiedener Verwendungsmöglichkeiten, z. B. Maschinen als Anlagen oder zur Veräußerung) in einer Periode im Rahmen verschiedener Prozesse eingesetzt bzw. ausgebracht werden. Dabei werden auch Geldeinnahmen bzw. ausgaben als Gütermengen betrachtet. Die Grundrechnung im oben dargestellten Sinne erfaßt nicht nur die im eigentlichen Betriebsprozeß eingesetzten bzw. ausgebrachten Gütermengen, sondern auch diejenigen, die im traditionellen Rechnungswesen dem sog. neutralen Unternehmensbereich zugerechnet werden; z. B. stellt eine Einnahme aus der Vermietung nicht betrieblich genutzter Räume eine ausgebrachte Geldmenge dar. Der Begriff der Grundrechnung ist von Schmalenbach, allerdings in einem anderen Sinne, geprägt worden. Ihm schwebte dabei ein Rechnungszweig vor, der als umfassende Grundlage der Kostenrechnung dienen sollte. Die eingangs gegebene Definition der Grundrechnung entspricht, allerdings auf den Bereich des eigentlichen Betriebsprozesses beschränkt, dem von Kosiol so genannten Mengengerüst der Kosten.

Einzelkostenrechnung

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