bedeutet im Außenwirtschaftsverkehr die Beseitigung von nationalen Beschränkungen, die einem freien Wirtschaftsverkehr zwischen den Staaten entgegenstehen. Insbesondere geht es um den Abbau von Hemmnissen im Waren-, Dienstleistungs-, Kapital- und Personenverkehr («vier Freiheiten»), so daß die Rahmenbedingungen internationaler Transaktionen denen nationaler Transaktionen entsprechen. Seit dem Zweiten Weltkrieg wurden die Bestrebungen verstärkt, durch bi- und multilaterale Abkommen (zum Beispiel Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen (GATT)) die Liberalisierung des Welthandels voranzutreiben.
Befreiung der (grenzüberschreitenden)
Handels- und Finanztransaktionen von Beschränkungen wie - Zöllen, nichttarifären Handelshemmnissen und - Devisenbewirtschaftung. Im Rahmen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) und der - Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD und Vorgängerorganisation OEEC) sollte nach dem
2. Weltkrieg v.a. die Handelsliberalisierung erreicht werden. Der - Internationale Währungsfonds (unterstützt von der OECD) hat dagegen hauptsächlich die Liberalisierung des Zahlungs- und Kapitalverkehrs auf seine Fahnen geschrieben. In der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EG) sind sukzessive alle Beschränkungen im Güter- und Kapitalverkehr beseitigt worden. Durch die von der Einheitlichen Europäischen Akte ausgelöste Entwicklung zum Europäischen Binnenmarkt wurden die vier Grundfreiheiten des EWG-Vertrages (Freiheit des Waren-, Dienstleistungs- und Kapitalverkehrs sowie Freiheit der Mobilität von Arbeitnehmern und der Gewerbeniederlassung) als unmittelbar geltendes Recht verwirklicht. Der Begriff der finanziellen Liberalisierung beinhaltet i.e.S., nämlich bezogen auf Rechte im Umgang mit Zahlungsmitteln und anderen Finanzierungsinstrumenten, - Konvertibilität. Liberalisierung zielt in diesem Fall v.a. auf · Abbau von Kapitalverkehrskontrollen (in bezug auf Auslandspositionen von Inländern bzw. Inlandsaktivitäten von Ausländern), · Abkehr von multiplen Wechselkursen, · Aufhebung steuerlicher Diskriminierung von finanziellen Auslandstransaktionen. In einem sehr weiten Sinn kann finanzielle Liberalisierung auf alle Rahmenbedingungen eines einheitlichen Finanzraumes gemünzt sein. Dazu gehören Regelungen im · Bank- und Versicherungsrecht, einschl. Aufsichtsrecht, · Börsen- und Wertpapierrecht, · Handels- und Gesellschaftsrecht, · Verbraucherschutz- und Wettbewerbsrecht, · Kapitalverkehrs- und Steuerrecht. Der wieder auflebende (Neue) Protektionismus hat selbst der EG, die in der zweiten Hälfte der 80er Jahre zumindest im Innenverhältnis große Liberalisierungsfortschritte gemacht hat, stellenweise doch auch manche (versteckte) Entliberalisierung beschert. Außerhalb der EG sind weitergehende Liberalisierungsmaßnahmen im Rahmen der - Uruguay-Runde des GATT nur noch sehr begrenzt festzustellen. Die Integration vollzieht sich vielmehr verstärkt als regionale (Bilateralismus) statt als weltweite Liberalisierung. Liberalisierung verspricht Gewinne in wirtschaftlicher - Effizienz, allerdings nur in Korrespondenz zu systemkonformen makroökonomischen Rahmenbedingungen. Die nationale Geldpolitik, - Fiskalpolitik und - Einkommenspolitik müssen international abgestimmt und anpassungsfähig sein, und es muss Bereitschaft und Flexibilität zu strukturellen Reformen gegeben sein. F.G./H.-J.H.
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