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Einkommenspolitik

Summe aller Maßnahmen zur
1. stabilitätsgerechten Entwicklung von Löhnen und Gewinnen (= Income policy);
2. sozialpolitischen Korrektur einer gegebenen und als unerwünscht und damit korrekturbedürftig angesehenen Einkommensverteilung. Verteilungspolitik

wirtschaftspolitische Massnahmen zur Beeinflussung der Einkommensarten (Löhne und Nichtlohneinkommen) bei ihrer Entstehung als Mittel zur Unterstützung der Stabilitätspolitik. Die Beschränkung auf die Entstehungsseite ermöglicht eine Abgrenzung von der Einkommensverteilungspolitik, schliesst ergänzende verteilungspolitische Aktivitäten jedoch nicht aus. Anlass zur systematischen einkommenspolitischen Diskussion - seit Ende der 50er Jahre -  gaben Misserfolge der Stabilitätspolitik nach dem 2. Weltkrieg und die Auffassung, dass das Anbieterverhalten auf Produkt- und Faktormärkten (Angebotsdruck- und Vertei- lungskampfhypothesen der Inflation) Ursache inflationärer Entwicklungen sei. Als Konsequenz ergab sich die Forderung, der Staat solle durch die Einflussnahme auf den Prozess der Einkommensentstehung die Einkommensansprüche "stabilitätskonform" begrenzen. Einkommenspolitik In der Bundesrepublik ist die Einflussnahme des Staates im wesentlichen auf die informatorische Einkommenspolitik beschränkt. Sie erfolgt durch freiwillige Verhaltensabstimmung zwischen Regierung und autonomen Gruppen auf der Basis von unverbindlichen Lohnleitlinien. In Form von Masshalteap- pellen (Moral Suasion), informellen Gesprächen (Sozialer Dialog) oder formeller Kooperation (z.B. ständiger Koordinierungsrat in Österreich, Konzertierte Aktion) soll lohn- und preispolitisches Wohlverhalten erzielt werden. Wegen der unsicheren Wirkung dieser Massnahmen wenden viele Länder Instrumente der imperativen Einkommenspolitik an. Auf verbindlichen Leitlinien aufbauend wird entweder lohn- und preispolitisches Verhalten reglementiert und z.T. durch Behörden kontrolliert, oder der Staat verhängt einen generellen Preis- und Lohnstopp. Die Erfahrungen mit den praktizierten Spielarten der Einkommenspolitik zeigen, dass dauerhafte Erfolge bei der Bekämpfung von Inflation und Arbeitslosigkeit ausblieben. Eine der wichtigsten Quellen für den Misserfolg liegt in der fehlerhaften Festsetzung der Leitlinien. Die ökonomischen Zusammenhänge sind zu komplex und die statistische Basis zu spärlich, als dass sich die zu Preisniveaustabilität und Vollbeschäftigung passenden Lohnsätze errechnen liessen. Ebenso veranlassen Vollbeschäftigungsgarantien die Regierung, überhöhte Nominallöhne durch Inflationierung nachträglich marktgerecht zu machen. Die Skepsis gegenüber der bisherigen Praxis bewirkt in jüngster Zeit eine stärkere Betonung ordnungspolitischer Ansätze. Neben Massnahmen zur Intensivierung des Wettbewerbs stehen besonders Vorschläge zur Änderung der institutioneilen Rahmenbedingungen, unter denen die Tarifparteien operieren, im Vordergrund. Hinter dieser Konzeption steht die Idee, den Tarifpartnern Freiheitsspielräume zu eröffnen - der Staat kann sich ganz aus den Tarifverhandlungen heraushalten -, ihnen dafür aber die Haftung für die Folgen (Arbeitslosigkeit) der Verhandlungsergebnisse zuzuordnen.   Literatur: Cassel, D./Thieme, H.J., Einkommenspolitik, Köln 1977. Pfromm, H.-A., Einkommenspolitik und Verteilungspolitik, Köln 1975. Rail, W., Zur Wirksamkeit der Einkommenspolitik, Tübingen 1975. Molitor, B., Lohn- und Arbeitsmarktpolitik, München 1988.  

im weitesten Sinne jede wirtschaftspolitische Maßnahme, welche die Höhe der - Einkommen berührt. Zu unterscheiden ist zwischen Maßnahmen, die eine nachträgliche Korrektur der marktbedingten Einkommensentwicklung zum Ziele haben (- Verteilungspolitik), und einer Einkommenspolitik, die die Gestaltung der Einkommen bereits bei ihrer Entstehung als Mittel zur Erreichung größerer Preisniveaustabilität ansieht (Stabilitätspolitik). Vorwiegend in diesem letzteren Sinne wird Einkommenspolitik in der heutigen wirtschaftspolitischen Diskussion verstanden. Die theoretische Begründung einer preisstabilisierenden Einkommenspolitik stützt sich auf die Annahme der autonomen, von der jeweiligen Nachfragesituation unabhängigen Preisfestsetzungsmacht der Anbieter von Gütern und Faktorleistungen. Bei entsprechendem Verhalten der Anbieter kommt es zu Preissteigerungen, deren Ursache durch die traditionelle Geld- und Kreditpolitik ohne Gefährdung der Vollbeschäftigung und des wirtschaftlichen Wachstums nicht beseitigt werden kann. Um solche negativen Begleiterscheinungen traditioneller Stabilitätspolitik zu vermeiden, soll das inflationäre Verhalten der Anbieter mit einkommenspolitischen Maßnahmen beeinflußt werden.
Einkommenspolitik
Einkommenspolitik
Einkommenspolitik Da sich die Gewinne weitgehend einer genauen Kontrolle entziehen und deshalb kaum faß- und lenkbar sind, werden die auf die Lohngestaltung ausgerichteten einkommenspolitischen Instrumente durch preispolitische Maßnahmen ergänzt, die lediglich eine mittelbare Wirkung auf die Höhe der Selbständigeneinkommen haben. Geordnet nach der Intensität der staatlichen Eingriffe läßt sich folgende Einteilung des einkommenspolitischen Instrumentariums treffen: a) indirekte Einkommenspolitik: marktkonforme Maßnahmen, die den Marktmechanismus durch Abbau von Marktunvollkommenheiten stärken (z.B. Maßnahmen zur Intensivierung des –3 Wettbewerbs). Die Handlungsmacht der –> Gewerkschaften und Unternehmen wird dadurch mittelbar beeinflußt. b) direkte Einkommenspolitik:
1. freiwillige Kooperation zwischen den staatlichen Stellen und den Verbänden der autonomen wirtschaftlichen Gruppen in Form des unverbindlichen Dialogs (z.B. Konzertierte Aktion) oder durch zeitlich befristete Übereinkommen (Stabilitäts- oder Rahmenpakt).
2. staatliche Lohn- und Preiskontrollen: Die schwächste Form sind lohn- und preispolitische Verhaltenshilfen durch globale Appelle an das Wohlverhalten der sozialen Gruppen (moral suasion) und durch die Empfehlung von konkreten quantitativen Leitlinien der Lohn- und Preisentwicklung, deren Einhaltung z.B. durch Mobilisierung der öffentlichen Meinung oder durch die Androhung stärkerer Maßnahmen erzwungen werden soll. Ein stärkeres Instrument ist die verbindliche Festsetzung von Lohn- und Preisleitlinien, die auf eine bestimmte Zeitperiode bezogene Lohn- und Preiserhöhungen über einen bestimmten Prozentsatz nicht zulassen. Die schärfste Form der direkten Einkommenspolitik ist der Lohn- und Preisstop, bei dem die Preise und Löhne für einen bestimmten Zeitraum nicht erhöht werden dürfen. Bei den Lohn- und Preiskontrollen sind i.d.R. Ausnahmegenehmigungen durch staatliche Lohn- und Preisbehörden vorgesehen (zulässige Überschreitung festgelegter Lohnleitlinien bei Nachweis außergewöhnlicher Produktivitätssteigerung; Genehmigung von Preiserhöhungen infolge von Preissteigerungen bei importierten Vorprodukten). In keinem Land haben bisher die Instrumente der direkten Einkommenspolitik bei der dauerhaften Bekämpfung der Inflation den erhofften Erfolg gezeigt. Die Einhaltung von unverbindlichen Richtlinien durch die einzelnen sozialen Gruppen ist bei der in der Inflation verschärften verteilungspolitischen Situation kaum zu erwarten, zumal die quantitative Festsetzung der Leitlinien auf eine fehlerhafte Diagnose und Prognose der wirtschaftlichen Entwicklung begründet sein kann. Auch die jüngsten Erfahrungen mit verbindlichen Lohn- und Preisleitlinien und mit dem Lohn- und Preisstop (USA, Norwegen, Dänemark, Italien) zeigen die Funktionsmängel dieser Instrumente, die aus diesem Grund noch kein Ersatz für eine mit den traditionellen wirtschaftspolitischen Mitteln durchgeführte Stabilitätspolitik sind. Staatliche Eingriffe in das Lohn- und Preisgefüge ermöglichen bestenfalls kurzfristig eine Unterbrechung der inflationären Entwicklung; bei Aufhebung dieser Maßnahmen führt der aufgestaute Nachholbedarf zu beträchtlichen Korrekturen der Löhne und Preise nach oben. Neben den Wirkungsschwächen weisen die Kritiker auch auf den dirigistischen Charakter dieser Eingriffe hin (Tarifautonomie), die mit dem System der Marktwirtschaft nicht vereinbar sind. Literatur: Pfromm, H.-A. (1975). Rall, W. (1975). Görzig, B., Kirner, W. (1973)

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