Aussenhandelspolitik, strategische Handelspolitik, Binnenhandelspolitik
Begr. f.: (1) die gezielt beabsichtigte wirtschaftspolitische Beeinflussung des internationalen Güterhandels seitens des Staates, einer Staatengemeinschaft (z. B. der EU) oder einer internationalen Organisation (z. B. der WTO). Mittel und Maßnahmen hierfür sind die tarifären und die nicht tarifären Handelshemmnisse bzw. deren Abbau oder Aufhebung. (2) den Teilbereich der realen Außenwirtschaftstheorie, der sich mit den Wirkungen der (einzelnen) handelspolitischen Maßnahmen befasst. S. a. Außenhandelspolitik.
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