Einfuhrabgaben
Sie umfassen die von Unternehmen, Behörden und Einrichtungen des Staates sowie von privaten Organisationen ohne Erwerbscharakter bei der Einfuhr von Gütern an den Staat abzuführenden Abgaben. Dazu zählen Zölle, Verbrauchsteuern auf Einfuhren, Abschöpfungen und Währungsausgleichsbeträge bei der Einfuhr von landwirtschaftlichen Erzeugnissen. Die Einfuhrumsatzsteuer wird nicht zu den I. gerechnet.
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