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Zollunion

Zollunion Im Handel zwischen Staaten, die sich in einer Zollunion verbunden haben, werden keine Zölle und sonstigen Abgaben erhoben. Gegenüber den Ländern, die der Zollunion nicht angeschlossen sind, wird ein einheitlicher Zolltarif angewandt. Eine Zollunion bilden z. B. die Mitgliedsländer der EU.

Customs Union, Union Douaniere Zusammenschluß der Zollgebiete mehrerer souveräner Staaten zu einem einheitlichen Zollgebiet. Zwischen den Zollunionsländern wird kein Protektionismus in Form von Binnenzoll, Abgaben mit Zollwirkungen (zum Beispiel Subventionen) oder quantitative Handelsbeschränkungen (Kontingente) praktiziert. Gegenüber Drittländern wird jedoch ein gemeinsamer Außenzolltarif und ein gemeinsames Zollrecht angewendet. Die Zollunion ist eine Institution zur regionalen Handelsliberalisierung und kann als Stufe der Integrationspolitik zur Errichtung einer Wirtschaftsunion (Gemeinsamer Markt) angesehen werden. Sie verstößt im Prinzip gegen den Grundsatz der Meistbegünstigung des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT), das Zollunionen allerdings unter bestimmten Voraussetzungen zuläßt. Sie erscheinen dann gerechtfertigt, wenn die handelschaffenden Effekte durch Liberalisierung des Binnenhandels der Union ihre diskriminierenden, handelsabweisenden Effekte übertreffen. So zum Beispiel durch Verdrängung eines kostengünstigeren Anbieters aus einem Drittland, der wegen des nunmehr gemeinsamen Außenzolls -dieser liegt in der Regel über den früheren nationalen Außenzöllen der Niedrigzolländer der Zollunion - seine Wettbewerbsfähigkeit gegenüber einem zu höheren Kosten produzierenden Anbieter aus der Zollunion einbüßt. Im europäischen Integrationsprozeß zur Europäischen Union (EU) war die Zollunion bereits 1968 (im gewerblichen Bereich) bzw. 1970 vollendet.

ist ein Zusammenschluß mehrerer Staaten die einen gemeinsamen Markt ernchten wollen Dabei werden jegliche -Zölle und sonstigen Handelshemmnisse zwischen den Mitgliedern abgebaut, zu den restlichen Handelsnationen besteht ein einheitlicher Außenzoll. Eine Zollunion ist für die gewerbliche Wirtschaft im Rahmen der -EG verwirklicht. Infolge des einheitlichen Außenzolls ist die Zollunion nicht mit der Freihandelszone zu verwechseln (siehe Freihandel).

In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Der Zusammenschluss mehrerer Staaten zu einem einheitlichen Zollgebiet. Innergemeinschaftlich werden die Zölle abgebaut, gegenüber Drittländern gelten einheitliche Zollbedingungen.

Siehe auch: Integrationsabkommen; Kooperation?,- und Integrationsformen

Gruppe von Ländern, zwischen denen der Handel wie innerhalb einer Freihandelszone von Zöllen und Handelshemmnissen befreit ist. Darüber hinaus weist eine Zollunion einheitliche Zollsätze und einheitliche andere Handelsbestimmungen gegenüber Drittländern auf. Die Zollunion stellt ebenso wie eine Freihandelszone eine Stufe der internationalen wirtschaftlichen Integration dar.         

Integration

Zusammenschluss von mehreren (bisher unabhängigen) Zollgebieten zu einem gemeinsamen Zollgebiet, innerhalb dessen die Erhebung von Zöllen und andere Vorschriften zur Handelsbeschränkung für Waren aus der Z. (weitestgehend) entfallen. Die Mitgliedstaaten einer Z. wenden gegenüber Drittländern (annähernd) die gleichen Zoll- und Handelsvorschriften an. Art. XXIV GATT-(WTO)-Abkommen definiert völkerrechtlich verbindlich die Bedingungen, nach denen eine Z. unter WTO-Mitgliedern zulässig ist (weil prinzipiell eine Z. gegen den Grundsatz der Meistbegünstigung verstößt). Vgl. Freihandelszone.

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