Zusammenarbeit von Staaten zur Vereinheitlichung des Zollwesens und zum Abbau von Zollschranken. In Deutschland entstanden 1828 der süddeutsche, mitteldeutsche und norddeutsche Zollbund. Am 1. 1. 1834 trat der —Deutsche Zollverein in Kraft als Zusammenschluss des bayrisch-württembergischen und des preussisch-hessischen Zollvereins mit Sachsen und Thüringen (gewerbepolitische Epochen). Die Binnenzölle wurden aufgehoben und der wirtschaftliche Zusammenschluss der deutschen Länder auch auf anderen Gebieten vorbereitet. Massgeblich vertreten wurde der Zollvereinsgedanke von Friedrich List (1789 bis 1846).
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