Darunter werden die handelspolitischen Instrumente und Maßnahmen eines Staates verstanden, die sich aus unterschiedlichen Zielvorstellungen ableiten. In Anlehnung an die Differenzierung zwischen realer und monetärer Außenwirtschaftstheorie wird zwischen realwirtschaftlichen und monetären Maßnahmen (Wechselkurspolitik) unterschieden. Zu den realwirtschaftlichen Instrumenten gehören etwa die Erhebung von Zöllen und mengenmäßige Import-/Exportbeschränkungen.
Unter Außenwirtschaftspolitik wird die politische Ausgestaltung der internationalen Wirtschaftsbeziehungen eines Landes verstanden. Dabei umfassen die internationalen Wirtschaftsbeziehungen neben dem Außenhandel auch den grenzüberschreitenden Geld- und Kapitalverkehr einschließlich der Direktinvestitionen (vgl. Harbrecht, 1989, Sp. 134). Ziele der nationalen Außenwirtschaftspolitik können die Autarkie eines Staates, der Freihandel oder die wirtschaftliche Integration eines Staates in einen gemeinsamen Wirtschaftsraum sein (Kooperations- und Integrationsjor-men). Ein häufig angestrebtes Ziel ist das außenwirtschaftliche Gleichgewicht.
Die Instrumente eines Staates zur Erlangung dieser Ziele können in handels-und währungspolitische Maßnahmen differenziert werden. Dabei sind im Rahmen der handelspolitischen Maßnahmen u.a. die tarifären und nicht-tarifären Handelshemmnisse zu nennen. Die währungspolitischen Maßnahmen sind z.B. Wechselkurspolitik, Beschränkungen des Zahlungsverkehrs und Geldpolitik (vgl. Harbrecht, 1989, Sp. 140ff.). Die nationale Außenwirtschaftspolitik muss sich gleichermaßen an internationalen Regelungen (z.B. den WTO-Regelungen) und supranationalen Einrichtungen (z.B. der EU) orientieren, die Grenzen hinsichtlich der nationalen Gestaltungsfreiheit definieren.
Gestaltung, Erhaltung oder Veränderung der ordnungspolitischen Rahmenbedingungen internationaler Wirtschaftsbeziehungen (Aussenhandel, Kapitalverkehr und internationaler Zahlungsverkehr) und prozesspolitische Beeinflussung internationaler Transaktionen zur Erfüllung aussen- oder binnenwirtschaftlicher Ziele im Rahmen einer gegebenen Aussen- und Weltwirtschaftsordnung. Teilbereiche der Aussenwirtschaftspolitik sind Aussenhandelspolitik als Gesamtheit aller den internationalen Handelsverkehr beeinflussenden wirtschaftspolitischen Gestal- tungs- und Lenkungseingriffe und internationale Währungspolitik als Gesamtheit aller den internationalen Zahlungsverkehr (mit internationalen Handels- und Finanzgeschäften verbundenen Geldströmen) gestaltenden und steuernden Massnahmen. Wichtige Ziele der Aussenwirtschaftspolitik sind aussenwirtschaftliches Gleichgewicht (Zahlungsbilanzgleichgewicht) und Freihandel. Zwischen Aussen- und Binnenwirtschaftspolitik bestehen vielfältige Interdependenzen, die um so stärker ausgeprägt sind, je grösser der aussenwirtschaftliche Verflechtungsgrad einer Volkswirtschaft ist (Aussenhandelsverflechtung). Auf binnenwirtschaftliche Ziele gerichtete Massnahmen (z.B. expansive Geldpolitik) werden auch aussenwirtschaftliche Wirkungen entfalten (Verschlechterung der Zahlungsbilanz oder Abwertung der heimischen Währung) und aussenwirtschaftspolitische Massnahmen (z.B. Senkung von Importzöllen, Wechselkursänderungen) können sich auf binnenwirtschaftliche Ziele (Preisniveaustabilität, hoher Beschäftigungsstand, Wachstum) auswirken. Die Wachstumsbeiträge aussenwirtschaftlicher Produktionssektoren (Export- und Importsubstitutionssektoren) und die Erfolge aussenwirtschaftsorientierter Entwicklungsstrategien belegen zudem, dass Aussenwirtschaftspolitik ein wichtiger Bestandteil der Entwicklungspolitik ist.
Gestaltung der außenwirtschaftlichen Beziehungen, deren Ziele weitgehend mit denen der allgemeinen Wirtschaftspolitik übereinstimmen, wobei jedoch eine Reihe außerökonomischer Ziele wie Sicherung der staatlichen Souveränität oder-Druck auf andere Lander (Embargo) hinzutreten. Ordnungspolitisch stehen Gestaltung und Ausbau der Außenwirtschaftsordnung und der Weltwirtschaftsordnung im Vordergrund. Die Ausgestaltung der Außenwirtschaftspolitik hängt in starkem Maße von der Außenhandelsquote ab, die den Anteil der Ex- bzw. Importe von Gütern und Dienstleistungen am Sozialprodukt mißt. So kann einmal eine Erhöhung dieser Quote beabsichtigt sein, um die Vorteile der internationalen Arbeitsteilung besser zu nutzen, zum anderen eine Verringerung, um die außenwirtschaftliche Abhängigkeit zu mindern. Sollen lediglich aus den internationalen Wirtschaftsbeziehungen oder den politischen Maßnahmen anderer Länder resultierende Störungen abgewehrt werden, kann man von passiver Außenwirtschaftspolitik sprechen. Jedoch kann auch diese, wie aber v.a. die aktive Außenwirtschaftspolitik ihrerseits Abweichungen vom Freihandelsprinzip bewirken. Traditionell standen in Anlehnung an die Unterscheidung in der Außenwirtschaftstheorie im güterwirtschaftlichen Bereich die Zollpolitik (Zoll) und im monetären Bereich die Wechselkurspolitik (Wechselkurs, Devisenmarkt) und die Zahlungsbilanzpolitik im Mittelpunkt. Auf dem Wege zu einer liberaleren Weltwirtschaftsordnung, der Ausgestaltung entsprechender internationaler Verträge (hier v.a. Allgemeines Zoll-und Handelsabkommen, Welthandelsorganisation WTO) und der Bildung von Wirtschafts- und Währungsunionen (Europäische Gemeinschaft, Europäische Freihandelsassoziation, Europäischer Binnenmarkt), welche die Effizienz nationalstaatlicher Außenwirtschaftspolitik schwächen, trat die Zollpolitik in den Hintergrund, jedoch wurden Zollsenkungen häufig durch nicht tarifäre Handelshemmnisse ersetzt. Der nach wie vor zu beobachtende, oftmals sogar zunehmende Protektionismus versucht, Vorteile für die eigene Volkswirtschaft auf Kosten anderer Länder (-5 beggar-my-neighbour-policy; Optimalzoll-Theorie) in Form von Beschäftigungsgewinnen oder - »terrns-oftradea- Vorteilen zu erreichen. Besonders, weil dies oftmals zu entsprechenden Reaktionen der betroffenen Staaten führt, sind die Erfolge solcher Aktionen begrenzt und bewirken eine Reduzierung des internationalen Handels mit Nachteilen für beide Seiten. Binnenwirtschaftliche Maßnahmen erreichen die Ziele häufig zu geringeren volkswirtschaftlichen Kosten. Mit der zunehmenden Bedeutung der internationalen Produktion stellen sich für die Außenwirtschaftspolitik neue Aufgaben. Hier muss sie gemeinsam mit der Wettbewerbspolitik die Zusammenhänge zwischen internationaler Produktion, Protektionismus und Monopolisierungstendenzen beachten. Die in diesem Zusammenhang zu beobachtende Substitution von Handel durch Produktionsverlagerung schwächt das Instrumentarium traditioneller Außenwirtschaftspolitik. Der Versuch, internationale Kapitalbewegungen zum Zwecke binnenwirtschaftlicher Stabilisierung zu beeinflussen, scheitert in einer Welt zunehmend integrierter Kapitalmärkte weitgehend; gleiches gilt für Versuche, durch Devisenbewirtschaftung oder multiple Wechselkurse nationale Ziele zu erreichen. Wenig Liberalität zeigen die Maßnahmen zur Begrenzung internationaler Arbeitsmobilität, die innerhalb der Europäischen Gemeinschaft z.B. nur noch Bürgern der Mitgliedsländer gewährt wird. Die Integration von Güter- und Finanzmärkten stellt höhere Anforderungen an die Wirtschaftspolitik aller Länder. Dies gilt sowohl im Rahmen regionaler Zoll- und Wirtschaftsunionen, in einer Erweiterung internationaler Abkommen (z.B. Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen, Welthandelsorganisation WTO, - Internationaler Währungsfonds) als auch in einer Koordination der Stabilitäts- und Konjunkturpolitik zwischen den Ländern, wie sie in der Zehnergruppe oder in den seit 1975 stattfindenden Weltwirtschaftsgipfeln zum Ausdruck kommt. Zur Zeit freilich sind auch Gegentendenzen z.B. in Form eines zunehmenden Bilateralismus anstelle multilateraler Prinzipien zu finden; auch die -+ strategische Handelspolitik wirkt Liberalisierungsbestrebungen entgegen. Eine besondere Rolle in der Außenwirtschaftspolitik spielen die Entwicklungspolitik und die zunehmend internationale Koordination verlangende Umweltschutzpolitik. Beide haben die von internationalen Organisationen (z.B. Vereinte Nationen) gesetzten Ziele nicht erreicht. Bei ersterer spielt das Interesse westlicher Industrieländer an den früheren Ostblockländem eine für die Entwicklungsländer keineswegs günstige Rolle; bei letzterer zeigen sich nationale Egoismen besonders deutlich. Gleichwohl wandelt sich die Außenwirtschaftspolitik mehr und mehr zu einer die nationale Souveränität einschränkenden Weltwirtschaftspolitik (Weltwirtschaftsordnung). Literatur: Sieben, H. (1994). Caves, R.E. u.a. (1990). Dieckheuer, G. (1995). Gandolfo, G. (1987)
Vorhergehender Fachbegriff: Aussenwirtschaftsordnung | Nächster Fachbegriff: Aussenwirtschaftstheorie
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|
|