beinhaltet die Schaffung binnenmarktähnlicher Verhältnisse für die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Ländern. Demnach dürfen weder Zölle, Kontingente, Steuern, Prämien noch andere außenwirtschaftliche Instrumente (z.B. Devisenbewirtschaftung) zur Beschränkung des internationalen Handels angewendet werden. Das Freihandelsprinzip wurde von Vertretern des Liberalismus als Kritik an der merkantilistischen Außenhandelspolitik des 18. Jh. entwickelt. Es ist weitgehend im Güterverkehr zwischen den Mitgliedsländern der Europäischen Gemeinschaft verwirklicht und wird im Europäischen Binnenmarkt endgültig ausgebaut werden.
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