Das außenwirtschaftliche Gleichgewicht ist Teil des magischen Vierecks, das in § 1 des Gesetzes zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (sog. Stabilitätsgesetz von 1967) genannt wird. Die Aufnahme dieses Zieles in das Stabilitätsgesetz erfolgte vor dem Hintergrund des damals nahezu weltweit bestehenden Systems fester Wechselkurse (Bretton- Woods-System). Die Teilnahme an ihm sollte nicht durch nationale wirtschaftspolitische Entscheidungen gefährdet werden. Nach dem Zusammenbruch des Bretton-Woods- Systems im Jahr 1973 steht eine Neubestimmung des außenwirtschaftlichen Gleichgewichts aus. Solche Vorstellungen werden üblicherweise aus anderen Zielen abgeleitet — z.B. aus einem hohen Beschäftigungsstand. Als Indikatoren werden etwa der Außenbeitrag oder der Leistungsbilanzsaldo verwandt — häufig in Relation zum Bruttoinlandsprodukt.
neben Preisniveaustabilität, einem hohen Beschäftigungsstand sowie einem stetigen und angemessenen Wachstum zentrales gesamtwirtschaftliches Ziel im Rahmen der Konjunkturpolitik. Als solches ist es (neben den anderen genannten Zielen) in § 1 des Stabilitätsgesetzes verankert. Bund und Länder sind danach verpflichtet, wirtschafts- und finanzpolitische Massnahmen so zu treffen, dass sie auch zum aussenwirtschaftlichen Gleichgewicht beitragen. Im Gegensatz zu den drei anderen, binnenwirtschaftlich orientierten Zielen hat aussenwirtschaftliches Gleichgewicht eher indirekten und technisch-instrumentalen Zielcharak- ter. Der Gefährdung des aussenwirtschaftli- chen Gleichgewichts soll entgegengewirkt werden, weil aussenwirtschaftliche Ungleichgewichte binnenwirtschaftliche Stabilisierungs-, Beschäftigungs- und Wachstumsprobleme schaffen können. Aus weltwirtschaftlicher Sicht soll globales aussenwirtschaftliches Gleichgewicht sicherstellen, dass die internationale Arbeitsteilung friktionslos, d.h. ohne staatliche Hemmnisse des Güter- und Kapitalverkehrs erfolgen kann. Die Operationalisierung des Ziels "aussenwirtschaftliches Gleichgewicht" ist schwierig und nicht eindeutig. Zumeist wird aussenwirtschaftliches Gleichgewicht mit dem Ausgleich bestimmter Teilbilanzen der Zahlungsbilanz gleichgesetzt (Zahlungsbilanza usgleich). Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung sieht aussenwirtschaftliches Gleichgewicht dann verwirklicht, wenn sich bei konstanten oder flexiblen Wechselkursen Zahlungseingänge und -ausgänge im Güter- und Kapitalverkehr, die sog. autonomen Transaktionen, aus- gleichen, ohne dass vom Inland oder Ausland zahlungsbilanzbedingte, sog. induzierte Transaktionen (z.B. Schuldenmoratorien, internationale öffentliche Kreditgewährung) oder Restriktionen (z.B. Kap italverkehrs- kontrollen) vorgenommen werden. Bei festen Wechselkursen lässt sich aussenwirtschaftliches Gleichgewicht, unter Beachtung dieser Nebenbedingungen, dann im Grundsatz an einer Konstanz der Währungsreserven der Zentralbank ablesen. Bei flexiblen Wechselkursen ist die Konstanz der Währungsreserven gegeben, sofern die Notenbank nicht an den Devisenmärkten interveniert. Eine der Möglichkeiten, den Begriff aussenwirtschaftliches Gleichgewicht bei flexiblen Wechselkursen zu operationalisie- ren, besteht darin, einen gleichgewichtigen Wechselkurs zu bestimmen. Folgt man zur Bestimmung des gleichgewichtigen Wechselkurses der sog. Kaufkraftparitätentheorie, so wäre ein aussenwirtschaftliches Ungleichgewicht bei flexiblen Wechselkursen an der Abweichung des tatsächlichen Wechselkurses von der Kaufkraftparität, d. h. an einer Veränderung der realen Bewertung einer Währung (dem sog. realen Wechselkurs) abzulesen. In der Praxis wird in vielen Ländern zur quantitativen Bestimmung des Ziels des aussenwirtschaftlichen Gleichgewichts sowohl bei flexiblen als auch bei festen Wechselkursen die Leistungsbilanz als Beurteilungskriterium herangezogen, da sie die Veränderung der Nettoforderungen gegenüber dem Ausland bestimmt. So wird in der Bundesrepublik angestrebt, einen Leistungsbilanzüberschuss (in Höhe eines bestimmten, aber nicht immer gleichen Prozentsatzes des Bruttosozialproduktes) zu erwirtschaften, damit Nettokapitalexporte ermöglicht werden. Wie andere industrialisierte Länder solle auch die Bundesrepublik zur Ermöglichung globalen aussenwirtschaftlichen Gleichgewichts durch Kapitalexporte (etwa in Form von Direktinvestitionen) zur Deckung des Kapitalbedarfs in Entwicklungsländern beitragen. Literatur: Konrad, A., Zahlungsbilanztheorie und Zahlungsbilanzpolitik, München 1979. Sachver- ständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlicher Entwicklung, Jahresgutachten 1968/69, Stuttgart, Mainz 1968, Ziffern 192ff. Schneider, H. K., Beschäftigungs- und Konjunkturpolitik, in: HdWW, Bd. 1, Stuttgart u. a. 1977, S. 478 ff.
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