(SVR) begutachtet periodisch die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland, um die Urteilsbildung bei allen wirtschaftspolitisch verantwortlichen Instanzen sowie in der Öffentlichkeit zu erleichtern (§ 1 des Gesetzes über die Bildung des SVR vom 14. 8. 1963 (SVRG), BGBl. I, S. 635). Er besteht aus fünf Mitgliedern, die über besondere wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse und volkswirtschaftliche Erfahrungen verfügen müssen. In aller Regel werden Hochschullehrer berufen. Der SVR ist ein autonomes Beratungsgremium und unterscheidet sich insofern vom "Council of Economic Advisors" in den USA, der als ein (bisweilen unbotmässiges) Beratungsgremium des amerikanischen Präsidenten fungiert. Der SVR erstellt jährlich ein umfassendes Gutachten (Jahresgutachten), das der Bundesregierung bis zum 15. 11. eines jeden Jahres zuzuleiten ist. Diese hat es unverzüglich den gesetzgebenden Körperschaften vorzulegen und im Jahreswirtschaftsbericht dazu Stellung zu nehmen. Seit 1967 kann der SVR von sich aus im Falle akuter gesamtwirtschaftlicher Fehlentwicklungen Sondergutachten erstellen. Vertreten Mitglieder in einzelnen Fragen abweichende Auffassungen, so können sie dies in den Gutachten zum Ausdruck bringen (Minderheitsvotum). Der Gesetzgeber legte Wert darauf, vom. SVR in seiner wirtschaftspolitischen Entscheidungsfindung nicht präjudiziert zu werden. Daher soll der SVR seinen Untersuchungen verschiedene Annahmen zugrunde legen und bei Fehlentwicklungen verschiedene Möglichkeiten zu deren Vermeidung bzw. Beseitigung aufzeigen, jedoch keine Empfehlungen für bestimmte wirtschafts- und sozialpolitische Massnahmen abgeben (dezisionistisches Beratungsmodell). Der SVR interpretiert diesen Auftrag so, dass er Empfehlungen aussprechen darf, solange diese nicht spezifiziert sind. Gemäss § 2 SVRG soll der Rat die Ursachen von aktuellen und möglichen Spannungen zwischen der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage und dem gesamtwirtschaftlichen Angebot aufzeigen. Sein Aufgabengebiet beschränkte sich damit ursprünglich auf den Bereich der Prozesspolitik. Am Prinzip der staatlichen Globalsteuerung hielt er bis Mitte der siebziger Jahre fest. 1976 entwickelte er das Konzept einer angebotsorientierten Wirtschaftspolitik. Nachdem er bereits in der zweiten Hälfte der sechziger Jahre sein Konzept einer konjunkturneutralen Haushaltspolitik entworfen hatte, trat er ab 1974 für eine potentialorientierte Geldmengenpolitik ein, die eine Orientierung des Geldmengenwachstums am Wachstum des Produktionspotentials beinhaltet (Verstetigungspolitik). Seine Gutachten werden in der Öffentlichkeit stets stark beachtet und haben auch die wissenschaftliche Diskussion befruchtet. Literatur: Albach, H., Erfahrungen im Sachverständigenrat, in: Gahlen, B./Meyer, B./Schumann, J. (Hrsg.), Wirtschaftswachstum, Strukturwandel und dynamischer Wettbewerb, Berlin u. a. 1989, S. 403 ff. Barth, H. J., Der Sachverständigenrat zur Begutachung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, in: wisu, 12. Jg. (1983), S. 169 ff. Helmstädter, E. Die Vorgeschichte des Sachverständigenrates und ihre Lehren, in: Nienhaus, V.Ivan Suntum, U. (Hrsg.), Grundlagen und Erneuerung der Marktwirtschaft, Baden-Baden 1988, S. 155 ff. Holzheu, F. Grundsatzprobleme wirtschaftspolitischer Beratung am Beispiel 25 Jahre Sachverständigenrat zur Begutachung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, in: WiSt, 18. Jg. (1989), S. 230 ff. Molitor, R. (Hrsg.), Zehn Jahre Sachverständigenrat, Frankfurt a. M. 1973. Sachverständigenrat, Jahres- und Sondergutachten, fortlaufend seit 1964/65, erschienen als Bundestagsdrucksachen und im Kohlhammer-Verlag, Stuttgart, Mainz. Sievert, 0., Sachverständigenrat: Weise, Mahner und Propheten, in: Barbier, H. D. (Hrsg.), Die Moral des Marktes. Wirtschaftspolitik in einer offenen Welt, Wiesbaden 1990.
(SVR). Ein autonomes Beratungsgremium gem. dem Gesetz über die Bildung des SVR v. 14.08.1963 (BGBl. I 685). Die Geschäftsstelle befindet sich beim Statistischen Bundesamt in Wiesbaden. Der SVR besteht aus fünf Mitgliedern („Fünf Weise"), die über besondere wirtschaftswissenschaftliche Kenntnisse und volkswirtschaftliche Erfahrungen verfügen und auf Vorschlag der Bundesregierung vom Bundespräsidenten für die Dauer von jeweils fünf Jahren berufen werden. Der SVR ist weder der Bundesregierung noch dem Bundesparlament verantwortlich, sondern nur an seinen gesetzlichen Auftrag gebunden. Er hat jährlich ein umfassendes Gutachten zu erstellen, in dem absehbare Ursachen von aktuellen und potentiellen Spannungen zwischen der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage und dem gesamtwirtschaftlichen Angebot kritisch zu analysieren sind und Wege zur Vermeidung von Fehlentwicklungen im Hinblick auf die wirtschaftspolitischen Zielsetzungen (Stabilität des Preisniveaus, hoher Beschäftigungsstand, außenwirtschaftliches Gleichgewicht sowie stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum im Rahmen eine marktwirtschaftlichen Ordnung) aufzuzeigen sind. Dabei hat der SVR keine Empfehlungen für bestimmte wirtschafts- und sozialpolitischen Maßnahmen zu erteilen. Der SVR hat sein Jahresgutachten (jeweils bis zum 15. November) der Bundesregierung zur Verfügung zu stellen, die ihrerseits in ihrem Jahreswirtschaftsbericht zum Jahresgutachten des SVR Stellung beziehen muss. Es dient der qualifizierten Urteilsbildung bei allen wirtschaftspolitisch verantwortlichen Instanzen sowie in der Öffentlichkeit. Der SVR erstellt in bes. Problemlagen oder nach Auftrag der Bundesregierung auch Sondergutachten. http://www.sachverstaendigenrat-wirtschaft.de
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