Die in vielfältigen Ausgestaltungen anzutreffenden Know-how-Verträge haben die Vermittlung und Überlassung gewerblich nutzbarer Kenntnisse und Fertigkeiten zum Gegenstand. Sie sind eine Untergruppe der Lizenzvereinbarungen (Lizenzpolitik), nämlich Vereinbarungen, bei denen die überlassenen Kenntnisse nicht durch Patente geschützt sind. Auch ohne Erfindungscharakter und Patentierbarkeit verschafft exklusives Spezialwissen eine Vorsprungstellung im Markt (vgl. Marti-nek, 1992, S. 2061). Know-how-Verträge können Unternehmen als Markteintrittsform in ausländischen Märkten dienen. Dies ist u.a. von Vorteil, wenn dem Export Handelshemmnisse tarifärer oder nicht-tarifärer Form entgegengesetzt werden oder die eigenen Produktionskapazitäten erschöpft sind. Hierbei sind Know-how-Verträge besonders für kleine und mittelständische Unternehmen eine geeignete Alternative (vgl. Martinek, 1992, S. 209).
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