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Zentralverwaltungswirtschaft

Die Zentralverwaltungswirtschaft stellt eine Wirtschaftsordnung dar, in der von einer zentralen Stelle des Staates aufgrund eines Planes Produktion und Konsum gelenkt und gestaltet werden. Sie wird auch als zentralgeleitete Wirtschaft oder Planwirtschaft bezeichnet.

Planwirtschaft

Die (reine) Zentralverwaltungswirtschaft ist wie die (reine) Marktwirtschaft ein theoretisches Konstrukt, das einen idealisierten Typus eines Wirtschaftssystems darstellt. Mit dem Begriff der Zentralverwaltungswirtschaft wird eine Ordnungskonzeption bezeichnet, die die Steuerung des Wirtschaftsprozesses über eine zentrale Verwaltungsinstanz (Planungsbehörde) vorsieht. Die konstitutiven und koordinativen Entscheidungen über den investiven und konsumtiven Bedarf sowie über die Art, die Kombination und die Verwendung der Produktionsfaktoren fließen in einen volkswirtschaftlichen Gesamtplan ein, der für alle produzierenden und konsumierenden Wirtschaftseinheiten obligatorisch ist. Die Ziele der zentral gesteuerten Betriebseinheiten resultieren folglich aus dem Gesamtplan. Das Eigentum an den materiellen Produktionsfaktoren obliegt weitgehend dem Staat oder quasistaatlichen Institutionen. Die Verfügbarkeit über die Produktionsfaktoren wird durch administrative Anweisungen beschränkt.

In der Wirtschaftssoziologie: Marktwirtschaft

(zentrale Planwirtschaft) Grundtyp eines Wirtschaftssystems, in dem die Planung der Güterallokation einer Zentralinstanz obliegt und über einen hierarchisch gegliederten Lenkungsapparat mittels verbindlicher Direktiven an die Betriebe durchgesetzt wird. Die systemadäquate Verbindung der zentralen Planung mit dem Staatseigentum ergibt den Typ der staatssozialistischen Zentralverwaltungswirtschaft. Vorstellbar ist auch die Kombination mit Privateigentum (z. B. Deutsche Kriegswirtschaft) oder mit Gruppen- und Gesellschaftseigentum, die in den Modellen der Rätedemokratie angestrebt wird. Andere Typisierungen gehen vom Zentralisierungsgrad der Planung im Konsum- und Produktionsbereich aus und unterscheiden z. B. total-oder hochzentralisierte versus dezentralisierte Zentralverwaltungswirtschaften. Im Mittelpunkt der Theorie der Zentralverwaltungswirtschaft steht die Frage nach der Möglichkeit einer rationalen Güterallokation in Form entweder der Natural- oder der Geldrechnung. Markante Vertreter der Auffassung, dass die zentrale Planung in Form einer Naturalrechnung notwendig und möglich sei, sind Otto Neurath und K. Paul Hensel. Dagegen sind Enrico Barone, Joseph A. Schumpeter und Oskar Lange von der Notwendigkeit und Möglichkeit einer Geldrechnung überzeugt. Andere, wie Ludwig von Mises oder Max Weber, verneinen die Möglichkeit einer zentralen Wirtschaftsrechnung ohne freie Marktpreise generell, während Friedrich A. von Hayek zwar die theoretische Lösung der Allokationsaufgabe mit Hilfe eines mathematischen Gleichungssystems akzeptiert, sie aber wegen der mangelnden Zentralisierbarkeit des verstreuten Wissens für nicht realisierbar hält. Die vielfältigen Erfahrungen mit den sozialistischen          Zentralverwaltungswirtschaften (DDR- und essowjetisches Wirtschaftssystem) bestätigen, dass die zentrale Planung im Kern eine Naturalrechnung zu sein hat, die jedoch durch eine Geldrechnung zu ergänzen ist. Das grundlegende Koordinationsinstrument sind hier Bilanzen, in denen die Aufkommens- und Bedarfsmengen, damit auch die gesamtwirtschaftliche Verfügbarkeit bzw. Knappheit einzelner Güterarten erfasst werden. Mit Hilfe des naturalen Planungs- und Bilanzierungssystems lässt sich grundsätzlich eine knappheitsorientierte und rationale Güterallokation realisieren. Allerdings können die Güterprozesse in einer entwickelten Volkswirtschaft wegen informationstechnischer Restriktionen nur in Globalgrössen bilanziert werden. Bezüglich des Produktionssolls und des Faktoreinsatzes verbleiben daher betriebliche Entscheidungsspielräume. Für die Detailentscheidungen benötigen die Betriebe ein Entscheidungs- oder Zielkriterium, das die naturale Planung jedoch nicht liefern kann. Dies ist ein Grund dafür, dass die betriebliche Wirtschaftsrechnung eine Wert- oder Geldrechnung zu sein hat, bei der die naturalen Grössen mit Preisen bewertet und in Erlösen und Kosten ausgewiesen werden. Geld und Preise übernehmen hierbei die wichtige Recheneinheitsfunktion. Daneben kann in entwickelten Volkswirtschaften nicht auf die Tauschmittel- und Wertaufbewahrungsfunktion des Geldes verzichtet werden, denn die Alternative zum Erwerb von Gütern gegen Geld wäre die Zuteilung im Wege der Rationierung. Das Nebeneinander von Natural- und Geldrechnung führt allerdings zu einem Bruch in der Wirtschaftsrechnung, der ursächlich in der praktisch nicht oder nur partiell zu lösenden Aufgabe begründet liegt, für Millionen einzelner Güter Knappheitspreise zentral festzulegen. Die Orientierung an gesamtwirtschaftlich falschen Preissignalen muss bei den betrieblichen Detailentscheidungen zu Fehllenkung führen. Dieser Rechnungsdefekt ist neben den sich aus dem Planerfüllungsgebot ergebenden Motivationsdefiziten massgeblich für eine Reihe charakteristischer Funktionsmängel von Zentralverwaltungswirtschaften, z. B. für die geringe allokative und technische Effizienz, die Versorgungsmängel oder die Neuerungsträgheit, verantwortlich.         Literatur: Hensel, K. P., Einführung in die Theorie der Zentralverwaltungswirtschaft, 3. Aufl., Stuttgart 1979.

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