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Rätedemokratie

Idee einer Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung, in der basisdemokratische Prinzipien im Rahmen einer zentralen (gesamtwirtschaftlichen) Planung auf der Grundlage vergesellschafteter Produktionsmittel verwirklicht werden sollen. Es existieren verschiedene, meist nur vage konzipierte Modellvorstellungen, die folgende Gemeinsamkeiten aufweisen: Die grundlegenden Entscheidungseinheiten bilden Basisgruppen, die sich in Kommunen oder Betrieben organisieren. Ihnen sind alle grundlegenden politischen oder ökonomischen Entscheidungsbefugnisse einschl. der Wahl von Vertretern in den übergeordneten Organisationseinheiten zu übertragen. Die gewählten Vertreter unterliegen dem imperativen Mandat und dem Prinzip der Ämterrotation. Der Aufbau der Wirtschaftsordnung wird gewöhnlich in die Entscheidungsebenen der Betriebe, Gemeinden, Kreise, Länder und des Bundes gegliedert. Gemäss den rätedemokratischen Organisationsprinzipien sind auf allen diesen Ebenen Arbeiter- oder Produzentenräte zu bilden, denen die ökonomischen Planungs- und Kontrollbefugnisse obliegen. Nach den durchwegs unklaren Vorstellungen hat die Bedarfsplanung die Grundlage der Produktionsplanung zu bilden, wobei der Bedarf an individuellen und kollektiven Gütern teilweise über dezentral aufgestellte Bedarfslisten, teilweise auch durch zentrale Prioritäten festgelegt werden soll. Anschliessend ist unter der Kontrolle eines Wirtschaftsgeneralrates ein gesamtgesellschaftlicher Produktionsplan auszuarbeiten, in dem der Bedarf in konkreten Produktionsmengen an Konsum- und Investitionsgütern einschl. der benötigten Faktoreinsatzmengen umzurechnen und in Form, eines vorläufigen Planentwurfs zu konkretisieren ist. Dieser erste Planentwurf soll veröffentlicht und auf allen Ebenen diskutiert werden. Den Personen, deren Bedürfnisse oder Interessen nicht ausreichend berücksichtigt worden sind, ist dabei über sog. plebiszitäre Korrekturkampagnen die Möglichkeit zur Planänderung zu geben. Nach der allseitigen Plandiskussion sind die Pläne von zentraler Stelle aus neu zu bilanzieren und schliesslich vom Wirtschaftsgeneralrat als endgültiger und verbindlicher Gesamtplan zu verabschieden. Im Zuge der Planrealisierung erhält jeder Betrieb ein Produktionssoll vorgegeben, wobei die Überzeugung vorherrscht, dass das gesamtgesellschaftliche Bewusstsein aufgrund der demokratischen Teilnahme am Planungsprozess und der egalitären Einkommensverteilung als wichtigste und ausreichende Motivationskraft wirke, die eine Planverwirklichung weitgehend ohne direktive Auflagen und ohne den Einsatz hierarchischer Kontrollapparate sicherstelle. Allein an dieser Annahme wird der utopische Gehalt der rätedemokratischen Vorstellungen sichtbar. Die deutliche Verkennung und Unterschätzung der ökonomischen Interdependenzen, der Langwierigkeit demokratischer Entscheidungsprozeduren, des Eigenlebens bürokratischer Apparate oder des Konfliktpotentials ökonomischer Allokations- und Verteilungsprozesse angesichts des Diktats knapper Ressourcen offenbaren ein extrem simples Menschenbild und ein Verständnis sozialer Prozesse, das von der Vorstellung archaischer und überschaubarer Kleingruppengesellschaften geprägt ist. Aufgrund der den basisdemokratischen Prinzipien innewohnenden Gefahr, Entscheidungsprozesse auf übergeordneten Ebenen zu blockieren, ist bei der Verwirklichung der Rätedemokratie mit einer Transformation in hierarchisch organisierte und autoritär geleitete Wirtschaftssysteme nach dem Muster des sowjetischen Wirtschaftssystems zu rechnen.     Literatur: Leipold, H., Wirtschafts- und Gesellschaftssysteme im Vergleich, 5. Aufl., Stuttgart 1988. Bermbach, U. (Hrsg.), Theorie und Praxis der direkten Demokratie, Opladen 1973.

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