im Gegensatz zur Friedenswirtschaft in einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung die totale Mobilisierung ökonomischer Ressourcen durch entsprechendes staatliches Vorgehen ohne Berücksichtigung von Kosten, um die materielle Versorgung und Sicherung der Kriegsführung zu erreichen. Seit dem Ersten Weltkrieg mit Rationierungen, Zuteilungen, Produktionsanordnungen und Dringlichkeitsstufen der Erzeugung praktiziert (Hindenburg-Programm), erreicht die Kriegswirtschaft dort besondere Bedeutung, wo ausländische Bezugsquellen ausfallen (Entwicklung von Ersatzstoffen, Kriegswirtschaft im Frieden* im Rahmen des Vierjahresplans nach 1936). Neben dem gewerblichen Bereich werden die Lebensmittelversorgung einschl. der landwirtschaftlichen Produktion und die Verteilung der Arbeitskräfte (Arbeitseinsatz) von der Kriegswirtschaft erfasst. Während diese nach 1914 erst langsam entwickelt wurde, hatte man 1939 in Deutschland bereits alle Vorkehrungen für eine Umstellung der Wirtschaft getroffen; trotzdem blieb ein ziviler Versorgungsbereich auch im Zweiten Weltkrieg erstaunlich lange, wenngleich immer weniger ausreichend, erhalten, bis ab Februar 1943 unter dem mit propagandistischem Aufwand betriebenen ,totalen Krieg* die Produktion für den zivilen Sektor weitgehend erlosch. Unzureichende Ressourcen sowie zunehmende materielle und militärische Überlegenheit der Gegner liessen die Kriegswirtschaft letztlich scheitern. Literatur: Milward, A. St., Die deutsche Kriegswirtschaft 1939-1945, Stuttgart 1966.
Vorhergehender Fachbegriff: Kriegswaffenliste | Nächster Fachbegriff: Krise
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|