Historisch gibt es zwei Formen der zentralgeleiteten Wirtschaft: das einfache zentralgeleitete Wirtschaftssystem (Eigenwirtschaft) und die Zentralverwaltungswirtschaft.
In einem Land, in dem die einfache zentralgeleitete Wirtschaft allein besteht, arbeiten Tausende von Eigenwirtschaften nebeneinander, die keinerlei wirtschaftlichen Verkehr miteinander haben. Jede einzelne Familie versorgt sich vollständig selbst und ist ein zentralgeleitetes Gemeinwesen, das einem ihrer Mitglieder untersteht.
Keines dieser Gemeinwesen ist so gross, dass zu seiner Leitung ein besonderer Verwaltungsapparat nötig wäre. In allen lenkt der Leiter selbst den ganzen Wirtschaftsprozess, den er persönlich übersieht. Sind es total zentral geleitete Familienwirtschaften, so fehlt jeder Tausch, es gibt keine Preise und keine Tauschwerte der Güter.
Weil sich in einer solchen Eigenwirtschaft die Arbeitsteilung nicht entfalten kann, ist sie durch die Industrialisierung zunehmend von der Verkehrswirtschaft oder der Zentralverwaltungswirtschaft verdrängt worden. Die modernen Kriegswirtschaften haben die Ordnungsform der Zentralverwaltungswirtschaft besonders stark hervortreten lassen. Im Gegensatz zur Eigenwirtschaft ist dabei das ganze Land arbeitsteilig miteinander verbunden. Die Größe von Einwohnerzahl, Land und Produktionsapparat macht es unmöglich, dass eine einzige leitende Person alle wirtschaftlichen Vorgänge fortlaufend selbst übersieht, selbst die Anordnungen gibt und ihre Verwirklichung überwacht. Deshalb besteht ein Verwaltungsapparat mit zahlreichen Beamten, der allein die Wirtschaftspläne aufstellt.
Es gibt grundsätzlich drei Grundformen der zentralgeleiteten Wirtschaftsordnung:
(1) Die “total zentralgeleitete Wirtschaft” ist dadurch gekennzeichnet, dass überhaupt kein Tausch zugelassen ist. Der Einsatz der Produktivkräfte, die Verteilung der Produkte und auch der Konsum werden von der zentralen Leitung bestimmt. Den einzelnen Mitgliedern dieser Gemeinschaft ist es sogar verboten, zugewiesene Konsumgüter gegen andere zu tauschen. Ein Planträger ist für alle wirtschaftlichen Handlungen maßgebend. Die Zentralstelle weist jedem seinen Beruf sowie den Arbeitsplatz zu.
(2) In der “zentralgeleiteten Wirtschaft mit freiem Konsumguttausch” bestimmt die Zentralstelle ebenfalls den Einsatz der Produktivkräfte, den zeitlichen Aufbau der Produktion, die Verteilung der Produkte auf die Mitglieder des Gemeinwesens, die anzuwendende Technik und den Standort der Produktion. Jedoch können die bei der Verteilung zugewiesenen Konsumgüter unter den Mitgliedern ausgetauscht werden. Ein historisches Beispiel ist die Kriegswirtschaft von 1914 bis 1918 und von 1939 bis 1945 in Deutschland.
(3) In der “zentralgeleiteten Wirtschaft mit freier Konsumwahl” machen sich die Wirtschaftspläne der einzelnen Mitglieder noch stärker geltend. Auch hier bestimmt die Zentralverwaltung die Produktion, den Arbeitsplatz, die Verteilung. Die einzelnen Angehörigen des Staates haben jedoch das Recht der freien Konsumwahl. Sie erhalten zum Beispiel Brot, Fleisch und andere Konsumgüter nicht von der Zentralstelle unmittelbar oder durch Lebensmittelkarten, sondern sie empfangen Löhne und Gehälter in allgemeinen Anweisungen auf Konsumgüter. Im Rahmen seines Einkommens kann der einzelne kaufen, was er wünscht. Dennoch hat die Zentralstelle über die Preispolitik die Möglichkeit, den Wirtschaftsprozess so zu lenken, dass weitgehend das gekauft wird, was nach dem Gesamtplan produziert und abgesetzt werden soll. Andererseits kann die Zentralstelle auch versuchen, den Umfang der Nachfrage als Indikator der Bedürfnisse der Bevölkerung zu verwenden. Verhält sie sich grundsätzlich in dieser Weise, so ist ihr Wirtschaftsplan von den vielen Wirtschaftsplänen der Nachfragen den abhängig. Deshalb ist hier die Grenze der zentralgeleiteten Wirtschaft erreicht oder überschritten. Man könnte diesen Fall schon der Verkehrswirtschaft zuweisen: Eine Monopolverwaltung, die alle Märkte beherrscht, versucht, die Nachfrager nach dem Prinzip “bestmöglicher Versorgung” zu beliefern.
Die Grundlagen des zentralen Plans Grundlage des zentralen Wirtschaftsplans sind die Daten und gewisse Erfahrungsregeln. Erstes Datum sind die Bedürfnisse. Die Rangordnung der Bedürfnisse - kollektive wie die Landesverteidigung oder individuelle wie Konsumgüter - bestimmt die Zentralstelle selbst. Als Mittel zur Befriedigung der Bedürfnisse muss der Plan drei weitere Daten berücksichtigen: die Arbeit, die Natur und die produzierten Produktionsmittel.
Die zentrale Leitung kombiniert die Leistungen von Natur und Arbeit aufgrund des bestehenden technischen Wissens. Schließlich ist es die rechtliche und soziale Organisation, die in ihrer Existenz und mit ihren Spielregeln ein wirtschaftliches Datum ist. Als Erfahrungsregel wird für die Planung das Gesetz vom abnehmenden Grenznutzen ausgewertet: Die Bedürfnisse nach Konsumgütern nehmen an Intensität ab, wenn ihre Befriedigung zunimmt. Das Gesetz vom abnehmenden Ertragszuwachs” besagt, dass der Mehrertrag einer Produktion sukzessive fällt,
sobald der Arbeitsaufwand über einen bestimmten Punkt hinaus gesteigert wird.
Vor allem Walter Eucken (1891-1950) und sein Schüler K. Paul Hensel haben nachgewiesen, dass zentralgeleitete Wirtschaftssysteme aufgrund immanenter Lenkungsfehler - nämlich des Fehlens eines Knappheitsmessers - zur chronischen Unterversorgung der Bevölkerung tendieren.
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