Das Oligopol ist eine Marktform, bei der wenige relativ große Anbieter einer Vielzahl von Nachfragern (Nachfrage) gegenüberstehen. Handelt es sich um wenige Nachfrager gegenüber einer großen Anzahl von Anbietern, spricht man von einem Oligopson. Das Marktverhalten eines Oligopolisten hängt nicht nur von seinem Nachfragesegment, sondern auch vom Verhalten der anderen Oligopolisten ah, genauso wie dieses umgekehrt von seinen Aktionen beeinflusst wird.
Das Oligopol ist eine Marktform mit wenigen, meist großen Anbietern; sie steht zwischen Monopol und Polypol. Oligopol ist auch eine Marktform, bei der nur wenige große Anbieter ein (homogenes oder heterogenes) Produkt anbieten. Bei dieser Marktform kann jeder der Anbieter in Abhängigkeit von dem Grad der Heterogenität des Produkts seine eigenen Verkaufspreise mehr oder weniger frei bestimmen. Siehe auch: Heterogenes Oligopol, Homogenes Oligopol.
Ein Oligopol liegt vor, wenn einige wenige Marktteilnehmer über einen großen Marktanteil verfügen. Man kann zwei Arten des Oligopols unterscheiden: 1. das Angebotsoligopol und 2. das Nachfrageoligopol. Dem Angebotsoligopol kann ein Nachfragemonopol, ein Nachfrageoligopol oder ein Nachfragepolypol gegenüberstehen. In gleicher Weise kann ein Nachfrageoligopol auf ein Angebotsmonopol, ein Angebotsoligopol oder ein Angebotspolypol treffen.
Prägnantestes Beispiel für ein Angebotsoligopol in der Bundesrepublik ist der Mineralölmarkt.
Im Rahmen des morphologischen Marktformenschemas ist das Oligopol durch die Anzahl und Größe der Anbieter und Nachfrager gekennzeichnet, wobei wenigen mittelgroßen Anbietern (Nachfragern) wenige mittelgroße oder viele kleine Nachfrager (Anbieter) gegenüberstehen. Während man auf einem vollkommenen Markt vom Oligopol spricht, handelt es sich auf einem unvollkommenen Markt um ein Oligopoloid.
Von oligopolistischem Verhalten wird nach R. Frisch und E. Schneider gesprochen, wenn ein Anbieter damit rechnet, daß sein Absatz von den (preislichen) Maßnahmen der übrigen Unternehmen abhängt und er als Folge seiner Maßnahme mit Rückwirkungen seiner Konkurrenten rechnet.
Wortherkunft: Zusammenziehung von griech. oligo (wenige) und Monopol. Die Vorherrschaft einiger weniger Anbieter auf einem Markt mit großer Nachfrage, Zwischenform zwischen Monopol und Polypol.
Es gibt z.B. nur wenige Automobilunternehmen aber eine Vielzahl von AutokäuferInnen.
Für das deutsche Bankwesen charakteristische Marktform, bei der auf der Seite der Anbieter - Banken, Bankengruppen - nur wenige relativ grosse Institute bzw. Gruppen auftreten. Soweit daneben kleine Banken ohne Markteinfluss bestehen, schliessen sie sich an die marktpolitische Linie der grossen an.
In der Wirtschaftssoziologie: Bezeichnung der Ökonomie für eine Marktform, in der wenige, zumeist grosse Anbieter einer Ware (Unternehmen, Konzerne) einer Vielzahl kaum organisierter Nachfrager gegenüberstehen. Eine besondere Form des O.s ist das Duopol, in dem zwei Anbieter konkurrieren. Das Oligopol ist gegenüber anderen Marktformen durch starke Abhängigkeiten der Handlungen der Oligopolisten voneinander gekennzeichnet, die in der Theorie zu besonderer Berücksichtigung strategischer Probleme (Spieltheorie) geführt haben.
Das Oligopol ist eine Marktform, bei der sich einige wenige Anbieter auf einem vollkommenen oder unvollkommenen Markt befinden. Mögliche Verhaltensweisen und Strategien der Oligopolisten werden in der Oligopoltheorie untersucht. Besonders hohe Aktions-Reaktions-Verbundenheit zwischen den Oligopolisten herrscht beim engen Oligopol, entsprechend geringere Verbundenheit beim weiten Oligopol.
Das Oligopol ist in der klassischen Preistheorie und im Wettbewerbsrecht unterschiedene Marktform, in der zwei oder mehr Unternehmen entweder keinem oder nur geringfügigem Wettbewerb durch Kleinunternehmen ausgesetzt sind (Marktformenschema). Nach der Oligopolvermutung in §22 Abs.2 GWB wird im Kartellrecht ein Oligopol vermutet, wenn entweder drei oder weniger Unternehmen einen Marktanteil von 50% oder mehr innehaben bzw. fünf oder weniger Unternehmen zusammen einen Marktanteil von 2/3 oder mehr halten. Das Gesetz sieht hierfür eine Mindestumsatzgrenze von 100 Mio. EUR vor. Wettbewerbstheoretisch ist die Beurteilung von Oligopoltatbeständen nach wie vor unsicher; nach herkömmlichem Verständnis beruht die besondere Gefährlichkeit des Oligopols in der Gleichförmigkeit des Auftretens der Ohgopolmitglieder (Parallel verhalten); dies beruht auf der Berechenbarkeit des Verhaltens der Oligopolmitglieder und der Berücksichtigung deren Reaktionen bei eigenen marktstrategischen Maßnahmen. Liegt ein marktbeherrschendes Oligopol vor, so bedeutet dies, dass jedes einzelne Oligopolmitglied für sich als marktbeherrschend gilt und damit der Miß- brauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen unterliegt.
Von Teiloligopolen wird gesprochen, wenn am Markt neben einigen großen Oligopolisten auch noch kleinere, aber nicht marktbestimmende Anbieter operieren.
Siehe auch Marktformen, Preisführerschaft, Dyopol (Duopol), Monopol, Polypol, Marktverhaltensweisen
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