Zahlungsvorgang, bei dem nicht Bargeld (Banknoten, Münzen) den Besitzer wechselt, sondern Buchgeld, d.h. ein täglich fälliges Guthaben bei einer Universalbank (wobei "Guthaben" auch die noch nicht beanspruchten Kreditzusagen der Bank einschliesst). Bargeldlose Zahlungen sind in zwei Richtungen möglich: (1) Der Zahlende (Schuldner) löst den Vorgang aus, indem er seiner Bank den Auftrag erteilt, zu Lasten seines Kontos einen bestimmten Betrag an einen bestimmten Dritten durch Gutschrift auf dessen Konto zu zahlen (Überweisung). Der Auftrag kann auch lauten, in regelmässigen Abständen einen bestimmten Betrag zu überweisen (Dauerauftrag). (2) Der Zahlungsempfänger (Gläubiger) löst den Vorgang aus, indem er seiner Bank den Auftrag erteilt, einen bestimmten Betrag vom Konto eines bestimmten Dritten abzuziehen und seinem Konto gutzuschreiben (Inkassoauftrag). Die Bank kann einen solchen Auftrag nur dann ausführen, wenn ihr der Kunde nachweist, dass er zu einer solchen Verfügung über das Konto des Dritten berechtigt ist. Das gebräuchliche Legitimationspapier ist der Scheck. Sollen regelmässig Beträge von einem bestimmten Konto eingezogen werden, so verwendet man die Lastschrift. Eine vereinfachte Form, mit der ein Kontoinhaber von Fall zu Fall Dritten ermöglichen kann, Forderungen gegen ihn von seinem Konto einzuziehen, bildet die Kreditkarte. Bargeldlose Zahlungen machen einen wachsenden Anteil des gesamten Zahlungsverkehrs aus. Die in der Bundesrepublik jährlich bewegten Buchgeld-Beträge sind von 3 Bio. DM (1960) auf 29,1 Bio. DM (1991) gestiegen.
Vorhergehender Fachbegriff: bargeldlos | Nächster Fachbegriff: Bargeldloser Zahlungsverkehr
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|