Zahlungsverkehr
ist die Begleichung von Verbindlichkeiten ohne die Benutzung von Bargeld. Sie kann in Form von Zahlung durch Scheck, Überweisung oder Lastschrifteinzugsverfahren erfolgen.
Auch: unbarer, bargeldfreier (Cashless-) Zahlungsverkehr. Hauptform des Zahlungsverkehrs der Banken. Zahlung mittels Buchgeld, d. h. Zahlungsausgleich ohne Verwendung von Bargeld. Im bargeldlosen Zahlungsverkehr werden Buch- bzw. Giral-gelder von einem Bankkonto auf ein anderes transferiert. Hauptzahlungsmedien sind Überweisung, Verrechnungsscheck, Lastschrift, z.T. auch Wechsel, sowie neue Zahlungsformen. Zunehmend ist zudem die Verwendung von papiernen Medien durch elektronische Zahlungsüber-tragungsmedien und -verfahren ersetzt worden (Electro-nicmoney, -cash). Voraussetzung ist, dass sowohl Zahlungsempfänger als auch -pflichtiger Bankkonten unterhalten. Hat nur einer der Beteiligten ein Konto, ist völlig bargeldlose Abwicklung nicht möglich, sondern nur halb- barer Zahlungsverkehr. Dieser stellt jedoch heute die Ausnahme dar, da durch die stark verbreitete bargeldlose Lohn-, Gehalts- und sonstige Einkommenszahlung nahezu jeder Bürger ein Bankkonto hat bzw. haben muss (und auch ein Recht auf ein Girokonto hat). Die Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs, der wegen seines wachsenden Volumens auch heute noch Gegenstand von Rationalisierungsbemühungen im internen Leistungsbereich der Banken ist, erfolgt zwischen den einzelnen Instituten über hierfür geschaffene Gironetze, die neben- und miteinander arbeiten. In Deutschland bestehen nebeneinander: Gironetz der Bundesbank, der Filialbanken, Spargironetz, Genossenschaftsringnetz. Ggs.: Barzahlungsverkehr.
Siehe auch: Zahlungsverkehr.
Zahlungsvorgänge, die bargeldlos ausgeführt werden. Dieser Zahlungsverkehr betrifft reines Buchgeld, über das durch Schecks, Überweisungen, Lastschriften und Wechsel von Konto zu Konto verfügt wird. Eine zusätzliche Variante des bargeldlosen Zahlungsverkehrs ist der sog. »elektronische Zahlungsverkehr« (auch electronic banking genannt). Dieser erfolgt beleglos (belegloser Zahlungsverkehr), da keine Belege mehr anfallen.
Abwicklung von Zahlungsvorgängen ohne die Verwendung von Bargeld. Dies erfolgt über die Verrechnung von Konto zu Konto, z. B. durch Überweisungen, über Schecks, Kreditkarten.
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