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Belegloser Zahlungsverkehr

Zahlungen mit Buchgeld werden heute überwiegend nahezu ohne Belegverarbeitung durchgeführt. Kreditinstitute leiten Zahlungen in Form der Überweisung, der Lastschrift und im Auslandszahlungsverkehr (Swift) nur noch beleglos weiter. Von Kunden noch beleghafte eingereichte Aufträge werden dazu in Datensätze umgewandelt. Der Gegenwert für Schecks wird ebenfalls beleglos eingezogen. Nur bei Schecks ab 5.000,00 EUR wird der zu verrechnende Datensatz noch von der Scheckurkunde begleitet. Durch die beleglose Verarbeitung wird der Zahlungsverkehr weitgehend automatisiert und entsprechend beschleunigt. Mit dem Einsatz von Karten für die Bezahlung an Kassen werden weitere Belege eingespart, da deren Gegenwert meistens elektronisch verrechnet wird.

Verfahren und Formen im bankmässigen Zahlungsverkehr, bei denen die Zahlungsverkehrsbelege selbst nicht durch physische Bearbeitung, Weiterleitung usw. gehandhabt werden (Beleglosig-keit), sondern aus Rationalisierungsgründen (Belegflut) über elektronische, automatische Medien und Wege: belegloser Datenträgeraustausch, belegloser Scheckeinzug, aber auch POS u. a.

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