Prüfungshandlungen
Beinhaltet die Überprüfung der Belege auf sachliche und rechnerische Richtigkeit und die Zuordnung dieser Belege zu Geschäftsvorfällen. Die Belege werden vor der Verbuchung nach einheitlichen Belegarten sortiert und fortlaufend durchnummeriert. Außerdem erfolgt eine Vorkontierung auf dem Beleg. Alle Belege müssen sechs lahre, beginnend mit dem Ende des Kalenderjahrs, in dem sie entstanden sind, aufbewahrt werden.
Innerhalb der Prüfungshandlungen werden Abstimmungsprüfungen, Übertragungsprüfungen, rechnerische Prüfungen und Belegprüfungen unterschieden. Bei der Belegprüfung wird die Richtigkeit der erstmaligen Erfassung von Daten festgestellt. Zu unterscheiden sind die formelle und materielle Prüfung eines Belegs einerseits und der Vergleich des Beleginhalts mit den entsprechenden Eintragungen in den Büchern andererseits. Bei der Belegprüfung sind formelle Ordnungskriterien (chronologische Erfassung, Verständlichkeit des Textes, Vollständigkeit, Kontierung, Unterschriften etc.) und materielle Ordnungskriterien (inhaltliche und zahlenmäßige Richtigkeit, rechnerische Richtigkeit der Daten etc.) zu unterscheiden. Der Vergleich des Beleginhalts mit den entsprechenden Eintragungen in den Büchern kann als Prüfung der Verbuchung bezeichnet werden. Die Belegprüfung ist i. d. R. eine Kombination von Abstimmungs, Ubertragungs und rechnerischer Prüfung. Beispiele: Prüfung der richtigen Erfassung von Daten in (internen) Materialentnahmescheinen und der weiteren Verarbeitung dieser Daten im Rechnungswesen; Prüfung der Richtigkeit von Daten auf (externen) Eingangsrechnungen und deren Verarbeitung im Rechnungswesen.
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