Bezeichnung für die vier im Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft (StabG) genannten gesamtwirtschaftlichen Ziele: Vollbeschäftigung, stabiles Preisniveau, außenwirtschaftliches Gleichgewicht (ausgeglichene Leistungsbilanz) und angemessenes Wirtschaftswachstum. Die gleichzeitige Verwirklichung aller vier Ziele ist schwierig. Vor Einführung des StabG sprach man vom Magischen Dreieck, das Ziel des außenwirtschaftlichen Gleichgewichts wurde im Rahmen des StabG zusätzlich eingeführt.
In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Geometrische Figur, in der die vier wirtschaftliche Ziele des Stabilitäts- und Wachstumsgesetzes der Bundesregierung von 1967 dargestellt werden: Angemessenes und stetiges Wachstum, hoher Beschäftigungsstand, Stabilität des Preisniveaues und außenwirtschaftliches Gleichgewicht.
Von dieser Zielsetzung ist nur die relative Stabilität der Währung übriggeblieben; die anderen Ziele sind in der Krise.
Die vier Hauptziele der staatlichen Wirtschaftspolitik (Stabilitätsgesetz):
- Stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum
- Preisniveau-Stabilität
- Vollbeschäftigung
- Außenwirtschaftliches Gleichgewicht.
Damit bezeichnet man die vier Hauptziele der staatlichen Wirtschaftspolitik:
· Stetiges und angemessenes Wirtschaftswachstum
· Preisniveaustabilität
· Vollbeschäftigung
· Außenwirtschaftliches Gleichgewicht Siehe auch: Stabilitätsgesetz
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