mehrseitige Verrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten im (nationalen) Zahlungsverkehr. Bei der Abrechnung im Termingeschäft tritt die Clearingstelle als Vertragspartner zwischen Käufer und Verkäufer. Die Trennung von Käufer und Verkäufer durch die Clearingstelle (clearing house) bildet ein Garantiesystem. (Deutsche Terminbörse)
planmäßiger, periodischer Ausgleich von Forderungen und Gegenforderungen durch gegenseitige Aufrechnung. Ursprünglich wurde das Clearing nur am Geldmarkt zwischen Geschäftsbanken ihrerseits und der Zentralbank (Clearingstellen der Landeszentralbanken) praktiziert. In neuerer Zeit kam es zur Entwicklung des Industrie-Clearing, also kurzfristigen Geldgeschäften zwischen Industrieunternehmen mit der Zielsetzung des Ausgleichs von Liquiditätsüberschüssen und -defiziten. Clearingsysteme zum Ausgleich im internationalen Wertpapierhandel sind, z. B. Euro-Clear und CEDEL.
Clearing ist eine Aufrechnung von gegenseitigen Forderungen der Clearingteilnehmer aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung, so daß lediglich die Verrechnungssalden ausgeglichen werden müssen.
Clearing (engl.) steht für die Saldierung von gegenseitigen Forderungen, wobei nur überschießende Beträge durch Zahlung oder Kreditgewährung (Kredit) ausgeglichen werden. Bilaterales Clearing bezeichnet die Saldierung zwischen zwei Wirtschaftseinheiten, multilaterales Clearing die Saldierung zwischen mehreren Wirtschaftseinheiten (z. B. zwischen Unternehmen, + Banken, Staaten).
Saldierung von gegenseitigen Forderungen, wobei nur überschießende Beträge durch Zahlung oder Kreditgewährung ausgeglichen werden. Bilaterales Clearing bezeichnet die Saldierung zwischen zwei Wirtschaftseinheiten, multilaterales Clearing die Saldierung zwischen mehreren Wirtschaftseinheiten (zum Beispiel Unternehmen, Banken, Staaten), (Clearing House Interbank Payment System (CHIPS)).
(englisch: Verrechnung) Aufrechung gegenseitiger Forderungen, so daß nur die Salden ausbezahlt werden. Üblich im binnenländischen Zahlungsverkehr zwischen Kreditinstituten (Bankenclearing) und Industriebetrieben (Industrie-Clearing), im internationalen Zahlungsverkehr z.B. zwischen den verschiedenen Postverwaltungen. Im innerdeutschen Handel werden die Salden auf Kredit genommen ( SWING).
Als Clearing (Abrechnungsverkehr) bezeichnet man den planmäßigen periodischen Ausgleich von Forderungen und Gegenforderungen, insbesondere der Banken eines Platzes, durch Aufrechnung, so daß nur die überschießenden Verrechnungssalden durch Zahlung (bargeldlos) reguliert zu werden bralichen. In das Clearing einbezogene Clusteranalyse Papiere (Abrechnungspapiere) sind Überweisungen, Schecks, Wechsel, Lastschriften, Rechnungen und Wertpapiere, Zins und Dividendenscheine. Als Clearingstellen fungieren in der Bundesrepublik Deutschland die Landeszentralbanken. Für die Teilnahme an der Abrechnung ist eine besondere Zulassung erforderlich. Ablauf: Zu bestimmten Zeiten (zwei oder dreimal täglich) liefern die Banken ihre Abrechnungspapiere bei der Clearingstelle ein, getrennt nach Forderungs und Überweisungspapieren und nach Fern und Platzübertragungen. Nach Überprüfung der Einreichungen stellt die Clearingstelle die für jede Bank bestimmten Abrechnungspapiere zusammen und händigt sie mit dem Auslieferungsverzeichnis der Bank aus. Die Summen der Ein und Auslieferungsverzeichnisse werden saldiert, der Spitzenbetrag wird dem LZBKonto belastet bzw. gutgeschrieben.
In der sozialistischen Wirtschaftslehre: Verrechnung von laufend fällig werdenden gegenseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten.
Auch: Skontration, Verrechnung. Zentralisiert-institutionalisierte, regelmässige und laufende Verrechnung von wechselseitigen Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen 2 oder mehreren, u. U. sehr vielen Partnern (bi- bzw. multilaterales Clearing) mit dem Ergebnis, dass nur die sich zu Gunsten oder zu Lasten eines jeden Teilnehmers sich ergebenden Salden gutgeschrieben bzw. belastet werden. Auszugleichen sind bei dieser Form der Saldierung dann nur die sich für die einzelnen Partner errechnenden Spitzenbeträge. Partner können Banken, Nichtbankunternehmen (Industrieclearing) und Staaten sein. Meist über eine zentrale Institution auf Grund einer multilateralen Vereinbarung abgewickelt.
Buchgeldschöpfungsmultiplikator
siehe Netting.
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