(1) Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs vornehmlich zwischen den Landeszentralbanken bzw. ihren Zweigstellen einerseits und den übrigen Kreditinstituten andererseits.
(2) Abrechnung erfolgt zwischen Wertpapiersammelbanken im Effektengiroverkehr.
1. Auch: Clearing, Skontration. Periodischer Ausgleich von Forderungen und Verpflichtungen bzw. Gegenforderungen unter Banken durch Aufrechnung. Auf diese Weise müssen ledigl. sich ergebende Spitzenbeträge (Salden) zahlungsmässig ausgeglichen werden. Für Banken im Inland wichtig ist der Abrechnungsverkehr über die Filialen der Bundesbank. 2. internationaler Abrechnungsverkehr.
Siehe auch: Clearing.
Vorhergehender Fachbegriff: Abrechnungsperiode | Nächster Fachbegriff: Abrechnungszeitraum
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|