Voraussetzung für die Zulassung von Wertpapieren zum amtlichen Handel ist ein Zulassungsantrag, der an die Zulassungsstelle gerichtet wird. Der Antrag enthält alle erforderlichen wertpapierbezogenen Angaben, z. B. Betrag, Art, Höhe und Termine. Dieser Antrag wird im Börsensaal ausgehängt und im Börsenpflichtblatt und im Bundesanzeiger veröffentlicht. Vor jeder Emission ist ein Börsenprospekt zu veröffentlichen, aus dem alle wichtigen Angaben zur Beurteilung des Wertpapiers hervorgehen. Die Zulassung zum Börsenbesuch und zur Teilnahme am Börsenhandel wird in der Börsenordnung der jeweiligen Wertpapierbörse festgelegt.
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