ist die Zentralbank der Bundesrepublik Österreich. Sie hat ihre Rechtsgrundlage im Bundesgesetz vom 8.9.1955 zur Neuordnung der Rechtsverhältnisse der österreichischen Nationalbank (NationalbankG). Das Grundkapital ist in Namensaktien zu je 1.000 öS zerlegt. Aktionäre müssen österreichische Staatsbürger oder juristische Personen sein. Der Bund hält die Hälfte des Grundkapitals. Die Leitung nimmt der Generalrat wahr, er besteht aus dem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten und 11 Mitgliedern. Die wesentlichen gesellschaftlichen Gruppen (Industrie, Handel, Gewerbe, Kreditinstitute, Landwirtschaft, Angestellte und Arbeiter) sind im Generalrat vertreten. Die Nationalbank wirkt insbesondere durch die Diskontpolitik, die Mindestreserve-Politik und Offenmarkt-Politik als Hüterin der Währung. Sitz der Nationalbank ist Wien; Zweigstellen in Bregenz, Eisenstadt, Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg und Vülach.
(OeNB). Die nationale Zentralbank (NZB) Österreichs. http://www.oenb.co.at/
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