bei Emissionen von Wertpapieren übliche Zuteilung der Papiere, wenn die Nachfrage größer als das Angebot ist, d. h., wenn die Emission »überzeichnet« ist. Die Nachfrage der Einzelnen wird entsprechend einem bestimmten Verteilungsschlüssel nur zu einem gewissen Teil befriedigt.
Zuteilung des Angebots nach Quoten bei Übernachfrage. So sind z.B. die Gebote bei einem Hauptrefinanzierungsgeschäft in der Regel größer als das vom Eurosystem als bedarfsgerecht bemessene Zuteilungsvolumen, so daß eine Repartierung nötig wird. Bei einem Mengentender werden alle Gebote zu einem einheitlichen Repartierungssatz zugeteilt. Bei einem Zinstender dagegen werden allein die Gebote zum marginalen Zuteilungssatz entsprechend repartiert, alle darüberliegenden Gebote voll zugeteilt.
Zuteilung
Wegen grösserer Ungleichheit der zu einem bestimmten Kurs angebotenen und nachgefragten Menge werden Börsenaufträge nur zum Teil ausgeführt Kurszusätze).
Begr. f. d. Beschränkung der Zuteilung (1) von Zentralbankgeld im Rahmen der Offenmarktpolitik, (2) von Aktien und Anleihen im Zuge einer Emission und (3) von Wertpapieren im Börsenhandel. Zu (1): Bei Übernachfrage nach Zentralbankgeld seitens der monetären Finanzinstitute erfolgt die Zuteilung von Geboten nach Quoten. Jeder Bieter erhält nur einen bestimmten Prozentsatz seines Gebots. Beim Hauptrefinanzierungsgeschäft im ESZB übersteigt i. d. R. die Summe der Einzelgebote der MFIs den von der Zentralbank als bedarfsgerecht festgelegten Zuteilungsbetrag, sodass repartiert werden muss. Bei einem Mengentender werden alle Gebote zu einem einheitlichen Repartierungssatz zugeteilt. Bei einem Zinstender werden allein die Gebote, die zum marginalen Zinssatz zugeteilt werden, repartiert. Zu (2): Bei überzeichneten Emissionen erfolgt die Zuteilung der neu begebenen Wertpapiere anteilsmäßig. Zu (3): Im Börsenhandel kommt es dann zur Zuteilung, wenn eine übermäßige Nachfrage bzw. ein zu geringes Angebot in gehandelten Wertpapieren vorliegt. Zum amtlich festgestellten Kurs wird dann repartiert. Dies wird durch Kurszusätze angezeigt; so bedeutet rbG (repartiert bezahlt Geld), dass Kaufaufträge und rbB (repartiert bezahlt Brief), dass Verkaufsaufträge nur teilweise ausgeführt werden konnten.
bezeichnet eine Beschränkung der Zuteilung von Aktien und Anleihen im Zuge einer Neuemission für den Fall, daß eine Überzeichnung vorliegt und eine Erhöhung des Emissionsbetrages nicht erfolgen soll.
Siehe auch: Placierung.
Auch: Repartierung.
Begriff aus dem Börsenhandel: Zuteilung bei Überzeichnung einer Wertpapieremission. Dabei kann die Zuteilung der Wertpapiere repartiert (beschränkt) werden. Im Börsenhandel können Teilbeträge der Order ausgeführt werden, wenn im Verhältnis zur Marktgegenseite ein zu großes Angebot bzw. eine zu große Nachfrage vorherrscht. Die Kursnotiz erhält dann die Kurszusätze: ratB bzw. rate.
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