endgültige Unterbringung von Wertpapieren (Aktien, Schuldverschreibungen) bzw. eines Aktienpakets durch ein Bankenkonsortium. Anleger können das breite Publikum und/oder institutionelle Großanleger (z. B. Lebensversicherungsgesellschaften, Investmentfonds) sein.
Platzierung.
Unterbringung neu emittierter Wertpapiere f Emission), insbesondere durch Verkauf an das breite Publikum. Die Placierung ist Teil des Emissionsgeschäfts. Es kommen verschiedene Verfahren in Frage. Viele Emissionen, vor allem Anleihen öffentlicher Emittenten, werden den Anlegern öffentlich angeboten (Auflegung zur öffentlichen Zeichnung"). Es wird ein Zeichnungsangebot (Verkaufsangebot, Verkaufsprospekt, Emissionsprospekt; Prospekt) veröffentlicht, in dem u. a. der Verkaufskurs sowie Angaben über Verzinsung und Tilgung bei Rentenwerten und über das Bezugsrecht bei Aktien enthalten sind. Interessenten können in einer bestimmten Frist bestimmte Beträge zeichnen" (d. h. sich zum Kauf bereit erklären). Ist ihre Nachfrage größer als der Emissionsbetrag, liegt eine Überzeichnung" vor, und die Zuteilung der Wertpapiere pro Käufer wird beschränkt (Repartierung).
Von freihändigem Verkauf spricht man, wenn die Emissionsbanken bei der Zuteilung nicht an bestimmte Zeichnungsfristen gebunden sind, sondern die Emission je nach Marktlage verkaufen können.
Beim Tenderverfahren bietet der Emittent die Wertpapiere zum Kauf an, ohne zunächst beispielsweise einen Verkaufskurs festzulegen. Interessenten müssen ihr Gebot unter Angabe des Kurses einreichen, den sie zahlen wollen. Der endgültige Verkaufskurs wird abschließend so festgesetzt, dass die Emission auf diejenigen Bieter aufgeteilt werden kann, die diesen oder einen höheren Kurs geboten haben.
Siehe: Platzierung
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