Beim Mengentender (Tenderverfahren) setzt das Eurosystem vorab den Zinssatz fest, zu dem es bereit ist, Geschäfte abzuschließen. Übersteigt das Bietungsaufkommen den vom Eurosystem angestrebten Zuteilungsbetrag, so werden die Gebote anteilig im Verhältnis des vorgesehenen Zuteilungsbetrages zum Gesamtbietungsaufkommen zugeteilt (sogenannte Repartierung).
Siehe: Tenderverfahren
Verfahren der Zuteilung von Geboten, insbesondere bei Pensionsgeschäften der Deutschen Bundesbank. Hierbei legt die Bundesbank den Zinssatz fest, die Banken können einen zu diesem Satz gewünschten Refinanzierungsbetrag nennen. Nach Vorlage aller Gebote teilt die Bundesbank zu. Wenn mehr Gebote vorliegen als sie zuteilen will, wird quotenmäßig zugeteilt.
Auch: Fixedratetender. Form des Tenderverfahrens, bei der der Zinssatz von der Zentralbank im Voraus festgelegt wird und die teilnehmenden Geschäftspartner den Geldbetrag bieten, für den sie zum vorgegebenen Zinssatz abschliessen wollen. Anders: Zinstender.
Offenmarktpolitik
Ein besonders von der Bundesbank beim Verkauf von Bundesanleihen und als Ausschreibungsmodus bei Wertpapierpensionsgeschäften angewendetes Tenderverfahren. Bei Ausschreibungen von Wertpapierpensionsgeschäften wird der Pensionssatz von der Bundesbank festgelegt. Die Kreditinstitute legen im Rahmen des Bietungsverfahrens die Beträge der Höhe nach fest, für die sie Wertpapiere an die Bundesbank verkaufen wollen (der Mindestsatz beträgt DM 1 Mio.). Unter Berücksichtigung der Gesamtmenge der eingegangenen Gebote wird jeweils der Betrag zugeteilt, der der liquiditätspolitischen Vorstellung der Bundesbank entspricht. Die über DM 1 Mio. liegenden Einzelangebote werden gleichmäßig, unter Berücksichtigung einer einheitlichen Zuteilungsquote, repartiert.
Siehe auch: Tenderverfahren, Zinstender
(engl.: volume tender) oder Festsatztender (engl.: fixed rate tender). Tenderverfahren, bei dem die EZB den Zinsatz vorgibt, zu dem die teilnehmenden monetären Finanzinstitute (MFIs) die Betragsgebote bei ihrer nationalen Zentralbank einreichen können. Wenn die gesamte Bietungssumme den von der EZB insgesamt bestimmten Zuteilungsbetrag übersteigt, dann kommt es zur Repartierung. Den MFIs wird anteilig im Verhältnis des Zuteilungsbetrages zum gesamten Bietungsaufkommen Zentralbankgeld zugeteilt. Alle Ein- zelgebote werden gleichmäßig repartiert, d. h. mit demselben Repartierungsatz bedient. Vgl. Zinstender.
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