Ausschuß bezeichnet den Teil der betrieblichen Ausbringungsmenge, der wegen Qualitätsmängeln endgültig nicht mehr oder erst nach Nachbesserungen betrieblich oder marktlich verwertet werden kann.
Ausschußursachen sind Materialfehler, Konstruktionsfehler, Bearbeitungsfehler, Transportschäden.
Produkteinheiten, die aufgrund von Mängeln nicht zur Weiterverarbeitung im Betrieb oder zur Veräußerung auf Absatzmärkten geeignet sind. Der Ausschußanteil der Produktion ergibt sich aus der Differenz zwischen den bearbeiteten und den verwertbaren Produkteinheiten. Liegen lediglich Qualitätsmängel (Güter »2. oder 3. Wahl«) vor, die eine Verwertbarkeit nicht ausschließen, so handelt es sich kostenrechnerisch nicht um Ausschuß. Die damit zusammenhängende Problematik ist ausschließlich preispolitischer Natur. Zur kostenrechnerischen Bedeutung des Ausschusses vgl. y Ausschußkosten, Ausschußplanung, Ausschußursachenanalyse, Ausschußkontrolle, Nachkalkulation von Ausschußkosten.
(1) Mangelhafte Erzeugnisse bei der Güterproduktion, die den Anforderungen an die Qualität des Produktes nicht entsprechen (vgl. auch Produkthaftung ). Der Ausschuss kann als Abfall betrachtet werden oder zur Nachbesserung evtl. in den Gütererstellungsprozess zurückgeführt werden ( Recycling , ökologischer Ansatz der Betriebswirtschaftslehre ). (2) Organisatorische Aktionseinheit ( Aktionseinheiten, organisatorische ) als Kollegium in der Unternehmensorganisation.
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