sind solche Kosten, die bis zur Aussonderung des Ausschusses für dessen Herstellung angefallen sind. Sie setzen sich zusammen aus den -Materialeinzel-, den Materialgemein-, den Fertigungseinzel- und den Fertigungsgemeinkosten. Da ein bestimmter Mindestausschuß bei der Produktion nicht zu vermeiden ist, sind die Ausschußkosten innerhalb der Plankostenrechnung als Plankosten vorzugeben. Zur Verrechnung der Ausschußkosten in der Kostenrechnung vgl. Ausschußkostenverrechnung.
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