Vertragsdauer ist gleich Versicherungsdauer. Es gibt allerdings einen Unterschied zwischen der Dauer der vertraglichen Bindung - der Vertragsdauer und der Zeit, in der Versicherungsschutz gewährt wird - der Versicherungsdauer. Beide müssen nicht unbedingt übereinstimmen. Beispielsweise beginnt bei der aufgeschobenen Rentenversicherung der Versicherungsschutz erst nach Ablauf der Ansparzeit.
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