Der Ministerrat ist wichtigstes Entscheidungsgremium der EU und politisches Entscheidungszentrum. Seine Mitglieder sind Fachminister der nationalen Regierungen (je ein Vertreter pro Land). Er tagt in verschiedenen Zusammensetzungen (z.B. als Rat der Finanz- und Wirtschaftsminister, dem ECOFIN-Rat). Die Mitglieder des Rates sind weisungsgebundene Interessenvertreter ihres Landes. Der Vorsitz im Ministerrat wechselt alle 6 Monate nach einer vom Rat einstimmig festgelegten Reihenfolge. Der Ministerrat sorgt für die Abstimmung der Wirtschaftspolitik der Mitgliedstaaten, verabschiedet die von der Kommission vorgelegten Rechtsakte (Richtlinien, Verordnungen), schließt Abkommen mit dritten Staaten und internationalen Organisationen ab und überträgt die Befugnisse zur Durchführung der Vorschriften, die er erläßt, an die EU-Kommission. Auch die Entscheidung über den Beitritt eines neuen Mitgliedslandes trifft zunächst der Rat (zusätzlich ist die Zustimmung durch das Europäische Parlament erforderlich).
Kurzbezeichnung für den Rat der Europäischen Union.
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