Weiterverkauf dis-kontierter (-. Diskontierung) ‚,Wechsel, beispielsweise an eine Zentralbank. Diskontpolitik, Geldpolitik
Bezeichnung für die Diskontierung von Wechseln durch die Deutsche Bundesbank im Rahmen ihrer Geldpolitik. Für jede Bank wird eine Grenze für die Gesamtsumme aller noch nicht fälligen angekauften Wechsel festgelegt, das sogenannte Rediskontkontingent.
ist der Ankauf von Wechseln von den Kreditinstituten durch die Deutsche Bundesbank. Überwiegend sind zum Rediskont nur Handelswechsel (Wechsel, die aufgrund von Warengeschäften entstanden sind) zugelassen, die 3 gute Unterschriften tragen, an einem Bankplatz (Ort, an dem eine Landeszentralbank oder eine ihrer Niederlassungen sitzt) zahlbar gestellt sind und eine Laufzeit von unter 90 Tagen haben. Durch Rediskont haben die Kreditinstitute die Möglichkeit der Refinanzierung für den Kredit, den sie ihrerseits durch Diskont ihren Kunden gewährt haben. Zur Wahrnehmung der Diskontpolitik setzt die Deutsche Bundesbank den Zinssatz (Diskont) fest, zu dem sich die Kreditinstitute bei ihr refinanzieren können, weiterhin setzt sie die Höchstbeträge (Rediskont-Kontingente) fest, bis zu denen Wechsel zum Rediskont hereingenommen werden dürfen. Dadurch beeinflußt sie das Ausmaß der Geldschöpfung im Bankensystem.
Verkauf von Wechseln, die eine Geschäftsbank diskontiert hat, an die Zentralbank. Auch Bezeichnung für diesen Vorgang auf der Seite der Zentralbank. Die EZB rediskontiert keine Wechsel.
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