Bezeichnung für einen Ort, an welchem sich in der Bundesrepublik eine Zweiganstalt (Landeszentralbank) der Deutschen Bundesbank oder die Zweigstelle einer Landeszentralbank befindet.
Für Bankplätze galten früher höhere Mindestreservepflichten (für Sicht- und Spareinlagen von Gebietsansässigen) als für Nebenplätze (Nebenplatzprivileg).
Städte, in denen sich (als Niederlassungen der Bundesbank) die Landeszentralbanken befinden, bezeichnet man als Bankplatz.
Bez. f. Orte, an denen sich eine Stelle der Bundesbank befindet. Hat seit der Entstehung des ESZB an Bedeutung verloren.
Ort, an dem sich eine Niederlassung einer Landeszentralbankbefindet. In der Bundesrepublik gibt es rund 200 Bankplätze.
Ort, an dem die Deutsche Bundesbank eine Zweiganstalt (Niederlassung der zuständigen Landeszentralbank) unterhält. Für Bankplätze galten bis 1977 höhere Mindestreservesätze als für Nebenplätze (Progressionsstaffelverfahren). Dies hatte besondere Bedeutung beim Rediskont, da nur an einem Bankplatz zahlbar gestellte Wechsel rediskontfähig werden.
Städte, in denen sich eine Landeszentralbank befindet, bezeichnet man als Bankplatz.
Landeszentralbanken sind Niederlassungen der Deutschen Bundesbank.
In Deutschland Bez. f. einen Ort, an dem sich eine Zweiganstalt der Deutschen Bundesbank (Hauptverwaltung) oder eine Zweigstelle (Filiale) einer Hauptverwaltung befindet.
Vorhergehender Fachbegriff: Bankorganisation | Nächster Fachbegriff: Bankprüfungen
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|