dient der Ermittlung der Mindestreserveverpflichtung von Geschäftsbanken bei der -Deutschen Bundesbank. Im Rahmen ihrer Mindestreservepolitik legt die Bundesbank seit März 1977 für die Ermittlung der Mindestreserveverpflichtung der Geschäftsbanken das sog. Progressionsstaffelverfahren zugrunde. Dabei gelten für Sicht-, Termin- und Spareinlagen (Geschäftsbankengeld) jeweils drei Progressionsstufen bei der Festlegung des Mindestreservesatzes für die einzelnen Geschäftsbanken: · Progressionsstufe 1 für die ersten 10 Mio. DM an reservepflichtigen Verbindlichkeiten, · Progressionsstufe 2 für die nächsten 90 Mio. DM bis zu einem Volumen von 100 Mio. DM, · Progressionsstufe 3 für Verbindlichkeiten über 100 Mio. DM. Mit höherer Progressionsstufe steigt der Mindestreservesatz. Auf reservepflichtige Verbindlichkeiten gegenüber Ausländern wird oft ein noch über den Satz der Progressionsstufe 3 hinausgehender Mindestreservesatz angewendet (maximal 100%). Die Staffelung der Mindestreservesätze nach —Bankplätzen und Nebenplätzen sowie nach unterschiedlichen Reserveklassen ist seit der Einführung des Progressionsstaffelverfahrens aufgehoben. Literatur: Dickertmann, D./Siedenberg, A., Instrumentarium der Geldpolitik, 4. Aufl., Düsseldorf 1984. Jarchow, H. J., Theorie und Politik des Geldes, Bd. II, Geldmarkt, Bundesbank und geldpolitisches Instrumentarium, 5. Aufl., Göttingen 1988.
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