Es gibt in der privaten Unfallversicherung für den Invaliditätsfall besondere Leistungsformen. Sie führen zu überproportionaler Auszahlung bei höherer Invalidität. Bei Erreichen eines bestimmten Invaliditätsgrades vervielfacht sich die Invaliditätsleistung. Erfahrungsgemäss führt eine geringfügige Invalidität zwar zu der einen oder anderen Beeinträchtigung im Alltag, aber nur selten zu einer wirklichen finanziellen Belastung, beispielsweise durch Verdienstausfall. Anders ist es dagegen bei schweren Invaliditätsschäden. Schwerstverletzte müssen nicht nur bedeutende finanzielle Ausfälle und körperliche Behinderungen hinnehmen, sondern darüber hinaus oft aussergewöhnliche Aufwendungen erbringen, um ihr plötzlich verändertes Leben erträglich zu gestalten. Aus diesem Grund wurden Invaliditätsstaffeln geschaffen, die stufenweise steigende Leistungen bei zunehmenden Invaliditätsgraden vorsehen. Beispiel: Ein Betrag von 150 000 Euro soll zur Verfügung stehen, wenn man zu einhundert Prozent invalide wäre. Vereinbaren sollte man bei einer Grundsumme von 50 000 Euro eine Progression von 300 Prozent. Bei Vollinvalidität bekommt man dann 150 000 Euro ausgezahlt. Versicherungsvertrages passieren. Eine Wartezeit gilt aber nicht, wenn man Schadensersatzansprüche geltend ma chen will oder einen Strafverteidiger braucht.
Vorhergehender Fachbegriff: Progressionseffekte | Nächster Fachbegriff: Progressionsstaffelverfahren
Diesen Artikel der Redaktion als fehlerhaft melden & zur Bearbeitung vormerken
|