Bei privaten Unfallversicherungen gibt es Invaliditätsstaffeln. Der Grund: Bei hohem Invaliditätsgrad ist die Erwerbsfähigkeit des Unfallopfers stark eingeschränkt oder gar nicht mehr möglich. Dann sind wegen der Behinderung besondere Aufwendungen für eine Umgestaltung des Lebensumfeldes wie Umbauten erforderlich. In den Versicherungsbedingungen werden daher als besondere Leistungsformen so genannte Mehrleistungen angeboten. Das sind Unfallversicherungen mit progressiver Invaliditätsleistung. Hierbei erfolgt ein progressiver Anstieg der Versicherungsleistung ab einem bestimmten vereinbarten Invaliditätsgrad, beispielsweise 25 Prozent. Je höher der Invaliditätsgrad, desto höher der Leistungsanstieg. Bezogen auf den Fall der Vollinvalidität (Invaliditätsgrad = 100 Prozent) kann man sich je nach Versicherungsvertrag eine Progression von 225, 300, 350 oder 500 Prozent der vereinbarten Versicherungssumme sichern. Beispiel: Die vereinbarte Versicherungssumme bei Invalidität beträgt 50 000 Euro. Infolge eines Unfalls erleidet der Versicherte einen Körperschaden mit einem Invaliditätsgrad von 75 Prozent. Die Entschädigung bei normaler Invaliditätsleistung ist 75 Prozent von 50 000 Euro, also 37 500 Euro. Die Entschädigung bei einer 225-prozentigen Progression errechnet sich: Bis 25 Prozent (Faktor 1): 25 Prozent von 50 000 Euro = 12 500 Euro; 26 bis 50 Prozent (Faktor 2): 2 x 25 Prozent von 50 000 Euro = 25 000 Euro; 51 bis 75 Prozent (Faktor 3): 3 x 25 Prozent von 50 000 Euro = 37 500 Euro. Daraus ergibt sich eine Versicherungssumme von 75 000 Euro.
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