(Steuerrecht). Bei den steuerlichen Wirkungen auf Entscheidungen unterscheidet man Progressionseffekte, sowie Bemessungsgrundlageneffekte und Zinseffekte. Eine herausragende Rolle spielen diese Effekte im Rahmen der Steuerbilanzpolitik. Die Steuerprogression ergibt sich aus dem Einkommensteuertarif. Der Tarif bezeichnet den mathematischen Zusammenhang zwischen Steuersatz und jeweiliger Steuerbemessungsgrundlage. Dabei spielen auch die jeweils vorhandenen Freibeträge und Freigrenzen eine Rolle. Bei progressivem Tarifverlauf steigt der Grenz- und der Durchschnittssteuersatz mit steigender Bemessungsgrundlage. Es ist dann c.p. (insbesondere bei Vernachlässigung der Zinseffekte) vorteilhaft, die Schwankung der Steuerbemessungsgrundlagen im Zeitablauf möglichst zu vermeiden, diese also zu glätten. Je gleichmässiger die Steuerbemessungsgrundlagen im Zeitablauf verteilt werden, desto geringer ist nämlich die Summe der (nicht abgezinsten) Steuerzahlungen. Siehe Steuerlehre, Betriebswirtschaftliche (mit Literaturangaben).
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