Der Steuersatz ist in der Regel ein Prozentsatz, der auf eine steuerliche Bemessungsgrundlage (z. B. zu versteuerndes Einkommen, Vermögen) bezogen wird. Aus dieser Berechnung ergibt sich die Höhe der Steuer. Der Steuersatz kann proportional oder progressiv sein. Bei progressiven Sätzen ist zwischen dem Durchschnitts und dem Grenz bzw. Spitzensteuersatz zu unterscheiden, wobei der Durchschnittssatz stets unter dem für (zusätzliche) Entscheidungen bedeutsamen Grenzsteuersatz liegt. Der Steuersatz kann sich auch, wie bei der Gewerbe und Grundsteuer, durch Einschaltung eines Meßbetragsverfahrens ergeben; er errechnet sich hierbei aus dem Produkt von Bemessungsgrundlage, Meßzahl und Hebesatz der Gemeinde. Gelegentlich wird der Steuersatz auch durch einen absoluten Betrag bestimmt, der dann auf eine Mengen oder Gewichtseinheit bezogen wird (z. B. bei der Kfz-Steuer der Hubraum in cm3 oder bei der Mineralölsteuer hl oder kg).
wird zur Ermittlung der Steuerschuld auf die Steuerbemessungsgrundlage angewandt. Bei Mengensteuern ist der Steuersatz ein DM-Betrag pro Einheit, bei Wertsteuern ein Prozentsatz. Bei manchen Steuern gibt es nur einen Steuersatz, bei anderen mehrere (Steuertarif).
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