Der Hebesatz ist der Prozentsatz, der weitgehend autonom von den Gemeinden jährlich zur Bemessung von Gewerbesteuer und Grundsteuer festgesetzt wird.
Prozentsatz, der weitgehend autonom von den Gemeinden jährlich zur Bemessung von Gewerbe- und Grundsteuer festgesetzt wird.
Gewerbesteuer, Grundsteuer
Steuertechnisch ist der Hebesatz ein Tariffaktor, der eine Differenzierung der Steuerbelastung nach Anknüpfungsmerkmalen der Steuern und Steuerberechtigten gestattet. Seine Anwendung beschränkt sich auf die Realsteuern. Die Gemeinden setzen für jeweils ein oder mehrere Kalenderjahre Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer nach dem Gewerbeertrag und kapital fest. Sie sind von der Aufsichtsbehörde zu genehmigen. Der Beschluß über die Festsetzung oder Änderung des Hebesatzes ist nach § 16 III GewStG regelmäßig bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres mit Wirkung vom Beginn dieses Kalenderjahres zu fassen. Der Tarifaufbau folgt danach dem Schema: Steuerbemessungsgrundlage x Steuermeßzahl = Steuermeßbetrag; Steuermeßbetrag x Hebesatz = Steuerschuld. Hebesätze unterscheiden sich nach Art des Grund besitzes und nach Gewerbeertrag und kapital und werden verschieden hoch festgesetzt. Erstreckt sich das Besteuerungsobjekt (Grund besitz, Betriebsstätten) auf verschiedene Gemeindegebiete, so lassen sich die nach den unterschiedlichen gemeindlichen Steuerbedürfnissen verschiedenen Hebesätze auf Anteile an den zerlegten Steuermeßbeträgen anwenden. Die in den einzelnen Gemeinden unterschiedlichen Hebesatz führen bei den Gewerbebetrieben zu einem örtlichen Steuergefälle, das bei der Wahl des Standorts unter steuerlichen Gesichtspunkten zu berücksichtigen ist. Die Abgrenzung zwischen Hebesatz und Erhaltungsaufwand ist in vielen Fällen fließend, aber von erheblicher Bedeutung für die steuerliche Gewinnermittlung, denn während Hebesatz Grundsätzlich zu aktivieren und auf die Jahre der Nutzung zu verteilen ist, stellt der Erhaltungsaufwand eine sofort abzugsfähige Betriebsausgabe dar.
Für Gewerbesteuer und Grundsteuer legen die Gemeinden, denen diese Steuern zufliessen, Hebesätze fest. Diese stellen die Prozentsätze dar, mit denen die Steuermessbe- träge zur Ermittlung der Steuerschuld multipliziert werden. Die Hebesätze bei der Gewerbesteuer liegen etwa zwischen 250% und 500%, während die durchschnittlichen Hebesätze der Grundsteuer A ca. 250% und der Grundsteuer B ca. 275% betragen. Die Hebe- satzdifferenzen haben für die Standortwahl von Unternehmen Bedeutung.
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