Setzt man die Bemessungsgrundlage einer Steuer und den Steuerbetrag ins Verhältnis, so ergibt sich der durchschnittliche Steuersatz. Je nach Gestaltung der Durchschnittssteuersätze können drei Tarifformen unterschieden werden: der proportionale, der regressive und der progressive Tarif. Bei einem progressiven Tarif nimmt der durchschnittliche Steuersatz mit steigender Bemessungsgrundlage zu. Der Grenzsteuersatz, also der Steuersatz, mit dem die jeweils letzte Einheit der Bemessungsgrundlage belastet wird, ist hier folglich stets größer als der Durchschnittssteuersatz. Eine Progression, die ihren Ausdruck im Tarifaufbau findet, wird als direkte Progression bezeichnet. Die Steuerbelastung nimmt dabei also nicht nur dadurch zu, daß die Bemessungsgrundlage wächst, sondern auch dadurch, daß zusätzlich ein höherer Steuersatz anzuwenden ist. Die Einkommensteuer, bei der der Grenzsteuersatz mit steigendem Einkommen von 22 % auf 56 % steigt, ist ein Beispiel für die direkte Progression.
wird die Progression durch Abzug von der Bemessungsgrundlage, also z. B. durch Freibeträge erreicht, so handelt es sich um eine indirekte Progression. Die Vermögensteuer, die einen proportionalen Tarifaufbau hat, bei der dem Steuerpflichtigen allerdings ein Freibetrag von 70000, DM zusteht, ist ein Beispiel für die indirekte Progression.
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