(durchschnittlicher Steuersatz) eine für die Charakterisierung unterschiedlicher Arten der Steuertarife notwendige Grösse. Der Durchschnittssteuersatz gibt das Verhältnis zwischen Steuerbetrag (T) und Steuerbemes- sungsgrundlage (X) an und stellt somit den Teil der Bemessungsgrundlage dar, der an den Staat abzuführen ist (T/X). Im Falle von Wertsteuern stellt diese Grösse einen Prozentsatz dar, nicht jedoch bei Mengensteuern, da hier der Nenner eine Mengengrösse, der Zähler dagegen eine Geldgrösse ist.
Prozentuale Steuerbelastung, die sich ergibt, wenn die zu entrichtende Steuer durch die Bemessungsgrundlage dividiert wird. Der Durchschnittsteuersatz gibt an, wieviel Prozent seines Einkommens von jedem verdienten Euro der Steuerpflichtige an den Fiskus abgeführt hat.
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